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12.05.2007
 

Innere Sicherheit

SPD will geplante Regelung von Online-Durchsuchungen auf Eis legen

Der Streit um die Online-Durchsuchung innerhalb der Koalition droht zu eskalieren. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, fordert von der Union, die geplante gesetzliche Regelung vorläufig „auf Eis zu legen“.

Hamburg - Wiefelspütz will vor einer rechtlichen Regelung abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht über ein Landesgesetz entschieden hat, in dem der umstrittene Einsatz erlaubt wird. Deshalb solle die umstrittene Präventivmaßnahme nicht wie von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplant noch vor der Sommerpause im BKA-Gesetz geregelt werden, sagte der SPD-Politiker dem SPIEGEL weiter.

Unterdessen fordert die Union Aufklärung darüber, wer die politische Verantwortung für die offenbar rechtlich nicht ausreichend geregelte Online-Durchsuchung trägt. In einer Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums beschlossen die Mitglieder auf Antrag der Union am Freitag vollständige Akteneinsicht rund um die Entstehung einer Dienstvorschrift, die der ehemalige Innen- und heutige Justiz-Staatssekretär Lutz Diwell im Juni 2005 unterzeichnet hatte.

Mit der Anweisung wurde „der heimliche Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel“ autorisiert. Unter Berufung auf die Klausel forschte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unter anderem die Festplatte eines Berliner Islamisten mittels einer Spezialsoftware erfolgreich aus. Schäuble hat die umstrittene Praxis ausgesetzt, nachdem bekannt geworden war, dass eine klare rechtliche Grundlage nicht vorliegt.

Das Innenministerium will für die präventive Online-Durchsuchung nun das Grundgesetz ändern. Nach einem Vorschlag von Schäubles Beamten könnte in Artikel 13, der die Unverletzlichkeit der Wohnung regelt, künftig auch „die Datenerhebung mit technischen Mitteln“ grundrechtlich abgesichert werden. Die höchst umstrittene Technik kam in Deutschland nach bisherigen Erkenntnissen bislang 12 bis 15 Mal zum Einsatz.

Nach Agenturberichten will das CSU-regierte Bayern bei der Online-Durchsuchung vorpreschen: Schon am 8. Juni wolle das Bundesland einen eigenen Gesetzentwurf im Bundesrat präsentieren.

"Wir brauchen sehr schnell eine Rechtsgrundlage, Staatsanwälte und Ermittlungsbehörden benötigen dringend das Instrument der so genannten Onlinedurchsuchung, um Sachverhalte aufzuklären", sagte die bayerische Justizministerin Beate Merk der "Welt am Sonntag".

Nach den Vorstellungen Bayerns solle die Onlinedurchsuchung von einem Richter genehmigt werden müssen. Sei Gefahr im Verzug, genüge auch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft. Eine Änderung des Grundgesetzes hält Bayern im Gegensatz zu Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht für nötig.

Mit Material von Reuters und AP

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