DER SPIEGEL



AUS DEM SPIEGEL
Ausgabe 5/2009
  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
24.01.2009
 

Gericht erlaubt Lotto-Spiel im Internet

Lotto-Spieler dürfen auch weiter im Internet tippen. Eigentlich untersagt der Glücksspielstaatsvertrag der Länder seit Beginn des Jahres das Online-Spiel, um Spielsucht vorzubeugen. In der vergangenen Woche allerdings hat das Oberlandesgericht Koblenz die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft dazu verpflichtet, weiterhin Tipps eines Internet-Anbieters anzunehmen. Nach Ansicht der Richter bestehen "erhebliche Bedenken, ob die innerstaatliche Regelung nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit" der EU verstoße. Geklagt hatte das Unternehmen Tipp24, das Ende des Jahres sein Online-Geschäft von Hamburg nach London verlagert hatte. Auf der nun britischen Internet-Seite, die in deutscher Sprache verfasst ist, können die Spieler weiterhin ihre Glückszahlen wählen. Die neue virtuelle Annahmestelle kann sich nach Ansicht des Gerichts auf einen gültigen Vertrag mit der deutschen Lotteriegesellschaft berufen, den diese vor sieben Jahren mit dem damals in Deutschland noch erlaubten Unternehmen abgeschlossen hatte.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

© DER SPIEGEL 5/2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP