Beim Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) sorgt der Ausgang des Strafverfahrens gegen den Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel für Irritationen. Armin Nack, der Vorsitzende des für Steuerstrafsachen zuständigen 1. Strafsenats, betonte beim Jahrespresseempfang des Gerichts, dass im jüngsten BGH-Urteil zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung die "Strafverschärfungsgründe sehr viel größeren Umfang eingenommen" hätten als die Milderungsgründe; dazu gehöre etwa auch "planmäßiges" Vorgehen und das Schaffen von "Systemen, die das Auffinden des hinterzogenen Geldes erschweren". Ein Geständnis, das nur einräume, was ohnehin erwiesen sei, könne dagegen kaum zur Strafmilderung beitragen. Im Fall Zumwinkel, hieß es im Kreis der BGH-Richter, wären deshalb auch drei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung gut vertretbar gewesen. Das Landgericht Bochum hatte Zumwinkel am vergangenen Montag zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, dabei war dessen Geständnis als strafmildernd berücksichtigt worden.
Auf anderen Social Networks posten:
© DER SPIEGEL 6/2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH