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Ausgabe 16/2009
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10.04.2009
 

Handelskammern haben gegen Haushaltsrecht verstoßen

Bei einem umstrittenen Deal mit ihren Dachverband DIHK haben die Industrie- und Handelskammern in Deutschland "gegen die maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften verstoßen" und "pflichtwidrig im Sinne der Untreue" gehandelt. Mit diesem Fazit schloss die Staatsanwaltschaft Berlin, bei der zahlreiche Strafanzeigen von Kammer-Kritikern aus ganz Deutschland gebündelt worden waren, ihre seit 2006 laufenden Ermittlungen gegen die Handelskammern ab. Das berichtet das Hamburger Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe. Trotz der klaren Einschätzung müssen die Kammer-Oberen kein juristisches Nachspiel befürchten. Da den Beschuldigten nicht nachzuweisen sei, dass sie vorsätzlich gehandelt hätten, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin jüngst die Ermittlungsverfahren ein. Wie der SPIEGEL weiter berichtet, wollen Kammer-Kritiker gegen den Einstellungsbeschluss Widerspruch einlegen.

Um ihrem Dachverband aus einer finanziellen Klemme zu helfen, hatten die Industrieund Handelskammern im Jahre 2002 ein zinsloses, zeitlich nicht befristetes Darlehen in Höhe von knapp fünf Millionen Euro an den DIHK überwiesen. Ob er das Geld zurückzahlen wollte, konnte der DIHK dabei praktischerweise selbst entscheiden, berichtet der SPIEGEL. Nach einem entsprechenden Beschluss der DIHK-Vollversammlung verzichteten die regionalen Kammern später auf die Rückzahlung der Millionen und wandelten das Darlehen in einen verlorenen Zuschuss um, obwohl der DIHK wieder Gewinne auswies. Dies löste unter Kammer-Kritikern Empörung aus und führte zu der Flut von Strafanzeigen, die jetzt von der Staatsanwaltschaft Berlin erst einmal zu den Akten gelegt wurden.

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