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Ausgabe 47/2009
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14.11.2009
 

Verfahren gegen Vater des Winnenden-Amoktäters zielt auf Grundsatzentscheidung im Waffenrecht

Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger will im Strafverfahren gegen den Vater des Amokschützen Tim K. wegen fahrlässiger Tötung offenbar eine grundsätzliche Rechtsfrage klären lassen: Kann ein Waffenbesitzer, der seine Waffe nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, strafrechtlich für alles verantwortlich gemacht werden, was missbräuchlich mit dieser Waffe geschieht, ohne dass ihm weiteres Fehlverhalten nachgewiesen werden müsste? Tim K. hatte mit der nicht weggeschlossenen Waffe seines Vaters 15 Menschen und sich selbst gerichtet. Zudem hat Pflieger die ihm untergeordnete Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgefordert, ausnahmsweise Anklage beim Landgericht zu erheben – damit könnte die Frage vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe in der Revision grundsätzlich geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte ursprünglich geplant, nur einen Strafbefehl zu beantragen, der auf ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung lauten sollte. Die Verteidiger des Vaters von Tim K. wären offenbar bereit gewesen, das zu akzeptieren. Pflieger selbst wollte dazu keine Stellung nehmen, solange die Abschlussverfügung noch nicht formuliert sei. Der Vorgang sei aber ein normales "Internum" im Zuge der Dienstaufsicht und "mit Sicherheit keine politische Entscheidung".

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