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Ausgabe 48/2009
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21.11.2009
 

Hotels müssen künftig mit zwei Mehrwertsteuersätzen arbeiten

Das Vorhaben der schwarz-gelben Koalition, für Hotels den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einzuführen, hat kuriose Folgen. So gelten für eine Übernachtung mit Frühstück künftig unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Darauf einigten sich am Dienstag vergangener Woche die Finanzminister der unionsgeführten Bundesländer mit Hartmut Koschyk (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesfinanzministerium. Während für die Nutzung eines Hotelbetts künftig der ermäßigte Satz von 7 Prozent anfällt, muss der Gast für das Frühstück weiter 19 Prozent Mehrwertsteuer entrichten. Dies sei notwendig, so befand die Runde, damit Bistros und Gaststätten in der Nachbarschaft von Hotels keinen Nachteil erleiden. Entsprechend müssen Beherbergungsbetriebe auf ihren Rechnungen künftig getrennte Mehrwertsteuersätze ausweisen. Vereinbart wurde zudem, dass auch Campingplätze in den Genuss der Steuerermäßigung kommen. Es sei nur schwer zu rechtfertigen, warum ein Schlafgast im Luxushotel nur 7 Prozent Mehrwertsteuer zu bezahlen hat, ein Camper aber 19 Prozent. Unterdessen entwickelt sich zwischen den Ministerpräsidenten der Union Streit um das Vorhaben. "Es ist den Vertretern des Freistaates Bayern gelungen, ihre regional begründeten Wünsche durchzusetzen", kritisiert Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer. Wie zu erwarten, habe das zu weiteren Forderungen geführt. Wären die unterschiedlichen Sätze der Mehrwertsteuer grundsätzlich reformiert worden, wäre es zu den Verwerfungen nicht gekommen.

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