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Ausgabe 1/2010
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02.01.2010
 

BKA kritisiert Weitergabe von Bankdaten an die USA

Deutsche Ermittlungsbehörden halten die Weitergabe von Bankdaten an die USA im Zuge des sogenannten Swift-Abkommens für nutzlos bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Sie kommen damit zu einer anderen Einschätzung als ihr oberster Dienstvorgesetzter, Bundesinnenminister Thomas de Maizière. In einem internen Vermerk des Bundeskriminalamts heißt es: "Die aus fachlicher Sicht zu erwartenden Erkenntnisse aus einem systematischen und umfangreichen Abgleich der Swift-Daten rechtfertigen – zumindest für den Bereich der Finanzierung des Terrorismus – aus hiesiger Sicht nicht den mit der Datenrecherche verbundenen erheblichen materiellen und personellen Aufwand." Der Innenminister hatte Ende November im EU-Ministerrat kein Veto gegen das sogenannte Swift-Abkommen eingelegt. Er ebnete so den Weg, dass US-Fahnder Einblick in europäische Bankdaten nehmen können, und setzte sich damit über datenschutzrechtliche Bedenken hinweg, die insbesondere die FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angemeldet hatte. De Maizière hatte damals erklärt, das Abkommen bringe "mehr Sicherheit bei der Terrorbekämpfung". In dem Papier des BKA, das dem Innenministerium direkt unterstellt ist, heißt es dagegen: "Für den Bereich der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität besteht kein fachlicher Bedarf beziehungsweise kein operatives Interesse an der Nutzung des Swift-Datenbestandes zum Zwecke einer systematischen anlassunabhängigen Recherche."

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