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Ausgabe 9/2010
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27.02.2010
 

Juristisches Nachspiel für Blockierer des Dresdner Nazi- Aufmarsches

Die Blockade des Dresdner Nazi-Aufmarsches am 13. Februar wird ein juristisches Nachspiel haben. Der Staatsschutz-Abteilung der Dresdner Staatsanwaltschaft liegen allein 100 Strafanzeigen vor, die dienstlich erstattet wurden. Es geht vor allem um den Vorwurf der Versammlungssprengung, aber auch um gefährliche Körperverletzung. Hinzu kommen Dutzende Anzeigen von Bürgern, darunter von zahlreichen Rechtsextremisten. Am 65. Jahrestag der Zerstörung Dresdens durch alliierte Bomber hatten Tausende friedliche Demonstranten einen genehmigten rechten Trauermarsch verhindert. Die Behörde will vor allem gegen namentlich bekannte oder auf Bildern und Videos leicht identifizierbare Blockierer vorgehen. Damit drohen hauptsächlich linker Politprominenz Verfahren: In erster Reihe standen die "Linke"-Fraktionsvorsitzenden Bodo Ramelow, André Hahn und Willi van Ooyen sowie Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. "Wir wollen mit Augenmaß vorgehen", versichert Oberstaatsanwalt Jürgen Schär. Intern wird wegen des zu erwartenden öffentlichen Aufruhrs eine Einstellung der Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages in Betracht gezogen.

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DER SPIEGEL 09/2010, Panorama Deutschland, Seite 16

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