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Ausgabe 23/2010
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05.06.2010
 

Pharmaopfer klagen gegen Bayer Schering

Ein Lehrer aus Bayern hat das Pharmaunternehmen Bayer Schering Pharma AG verklagt, weil er sich durch das Medikament Duogynon schwer geschädigt sieht. Es ist ein Pilotverfahren, dem sich weitere potentielle Opfer anschließen werden. Gemeinsam wollen sie eines der möglicherweise größten Pharmaunglücke der Nachkriegszeit aufklären und Schadensersatz erhalten. In den siebziger Jahren hatten Frauen das Hormonpräparat Duogynon verschrieben bekommen, um damit zu testen, ob sie schwanger sind. Rund 1000 Frauen brachten in der Folgezeit Kinder mit Wasserkopf, offenem Bauch, offenem Rücken oder Missbildungen der inneren Organe zur Welt. Einige Fachleute sahen die Behinderungen im Zusammenhang mit der Einnahme von Duogynon, sie stellten die Fälle auf eine Stufe mit der Contergan-Tragödie. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Hersteller Schering wurde indes 1980 eingestellt, auch Zivilprozesse der Eltern scheiterten. Danach gerieten die Duogynon-Fälle weitgehend in Vergessenheit. Jetzt fordern die mittlerweile erwachsenen Kinder Aufklärung. Die gesetzlichen Vor aussetzungen haben sich vor einigen Jahren für sie verbessert. Der 34-jährige Lehrer aus dem bayerischen Pfronten, dem unter anderem ein künstlicher Harnausgang gelegt werden musste, hat gegen Bayer Schering eine Klage auf Auskunft eingereicht: Er will die firmeninternen Dokumente einsehen. Die Leverkusener Bayer AG hatte vor vier Jahren die Berliner Schering übernommen. Bayer Schering lehnt alle Ansprüche ab. Die Firma bestreitet einen Zusammenhang zwischen Duogynon und den Missbildungen und hält die Ansprüche zudem für verjährt.

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