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Ausgabe 35/2010
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28.08.2010
 

Finanzielle Entschädigung für kirchliche Missbrauchsopfer rückt näher

Die katholische Kirche will zukünftig sexuellen Missbrauch "unmittelbarer" als bisher bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, allerdings nicht in jedem Fall von Beginn eines Verdachts an. Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann aus Trier, meinte dazu, man müsse die "Anzeigepflicht und die Sorge um die Opfer in Einklang bringen". Das künftige Vorgehen beim Umgang mit sexuellem Missbrauch regeln die überarbeiteten Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, die am Dienstag dieser Woche in Trier veröffentlicht werden sollen. Die neuen Leitlinien, heißt es kirchenintern, seien "ein großer Wurf". Sie gelten nicht nur für den engeren Kreis von Geistlichen, sondern erstmals auch für Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Sämt liche 27 Bistümer wollen sie sofort übernehmen, die Ordensgemeinschaften jedoch wurden nur um eine Übernahme "gebeten", da sie nicht der Bischofskonferenz unterstehen. Dort werden abweichende Regularien erwartet. Zahlreiche Vertreter von Missbrauchsopfern hoffen nach der monatelangen Debatte über Missbrauch vor allem auf klare Aussagen über eine finanzielle Entschädigung. Dazu mochte sich Ackermann zwar nicht konkret äußern, doch die Bischofskonferenz, hieß es jetzt gegenüber dem SPIEGEL, werde "sich Entschädigungsforderungen nicht verschließen".

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Illustration DER SPIEGEL / Fotos Marc Darchinger; AFP Foto
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Stuttgart 21, Atomkraft, Schulreform - Bürgeraufstand gegen die Politik

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