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Ausgabe 35/2010
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28.08.2010
 

Geplante Luftverkehrsabgabe verstößt gegen das Grundgesetz

Die im Rahmen des Sparpakets geplante Luftverkehrsabgabe verstößt gegen das Grundgesetz und europäisches Recht. Zu diesem Ergebnis kommt der Berliner Staatsund Umweltrechtler Michael Kloepfer in einem Gutachten für das Land Rheinland-Pfalz. Die geplante Steuer auf Flugtickets sei aus mehreren Gründen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar, so Kloepfer. Zum einen würden kürzere Flüge "im Verhältnis zu den von ihnen verursachten Umweltbelastungen wesentlich stärker belastet als Flüge auf Langstrecken". Zum anderen sei die Steuerbefreiung von Frachtflügen nicht zu rechtfertigen. Sie stelle eine unerlaubte Beihilfe da und verstoße damit gegen europäisches Recht. Die Luftverkehrsabgabe gehört zum Sparpaket von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und soll dem Bund im Jahr eine Milliarde Euro bringen. Vorgesehen ist, Flüge von kommendem Jahr an in drei Stufen zwischen 8 und 45 Euro zu belasten. In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) verweist der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) auf die Ergebnisse des Gutachtens. Er mahnte vor den Auswirkungen der Abgabe auf den Regionalflughafen Frankfurt-Hahn. "Die Erhebung einer Luftverkehrsteuer würde zu erheblichen negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz führen", so Beck.

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