In der juristischen Auseinandersetzung um die Wehrpflicht, die am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fortgesetzt wird, hat Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) Unterstützung erhalten. In dem Verfahren macht ein 19-jähriger Konstanzer Jurastudent geltend, der Wehrdienst hindere Männer am frühen Berufszugang und verstoße damit gegen die europäische Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Berufsleben – eine Auffassung, der die Bundesregierung widerspricht. Das Europäische Gemeinschaftsrecht könne in diesem Fall nicht gelten, bekräftigt nun auch die EU-Kommission, da der Wehrdienst "nicht Teil des Arbeitsmarktes“ sei. Die Regierungen Frankreichs, wo es keine Wehrpflicht mehr gibt, und Finnlands, das auch Frauen verpflichtet, an der Landesverteidigung teilzunehmen, stützen diese Position mit entsprechenden Stellungnahmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht festgestellt, da die Wehrpflicht für Männer dort ebenfalls verankert ist. Allerdings ist der EuGH dadurch nicht gebunden. Auf Grund der Gleichbehandlungsrichtlinie erstritt die Elektronikerin Tanja Kreil vor zwei Jahren beim EuGH den gleichberechtigten Zugang für Frauen zum freiwilligen Dienst an der Waffe. Damals hatte sich die EU-Kommission auf die Seite der Klägerin gestellt.
© DER SPIEGEL 16/2002
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