DER SPIEGEL


CSU-Abgeordnete Bär beschäftigte späteren Ehemann als Mitarbeiter

Die CSU-Gehaltsaffäre um Mitarbeiter von Abgeordneten erreicht nun auch den Bundestag. Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion und stellvertretende Generalsekretärin der CSU, Dorothee Bär, hat ihren jetzigen Ehemann vor der Heirat über Jahre als wissenschaftlichen Mitarbeiter in ihrem Berliner Abgeordnetenbüro beschäftigt. Nicht ganz unbedenklich erscheint dies mit Blick auf die Vorschriften des Bundestags. Paragraf 12 des Abgeordnetengesetzes verbietet es den Parlamentariern, Arbeitskosten für Verwandte, Ehe- oder Lebenspartner abzurechnen. Dasselbe gilt auch für Verlobte. Das Arbeitsverhältnis endete im Januar 2006, die Heirat fand am 12. Februar desselben Jahres statt. Auf Anfrage des SPIEGEL, wie lange sie mit ihrem jetzigen Ehemann zuvor bereits liiert war, antwortete Bär: "Ich äußere mich nicht zu meinem Privatleben." Zudem soll die Politikerin auch über Jahre die Lebensgefährtin ihres Vaters beschäftigt haben. Auf schriftliche Anfrage bestätigte Bär, dass sie die Frau von Juni 2007 bis März 2013 auf Basis eines Midi-Jobs (Vergütung bis 800 Euro) beschäftigt habe. In ihrer schriftlichen Stellungnahme blieb sie jedoch die Antwort schuldig, ob es sich dabei um die Lebensgefährtin ihres Vaters handele. Auf telefonische Nachfrage erklärte sie: "Ich äußere mich auch nicht zum Privatleben meiner Eltern." In Unionskreisen heißt es, die Frau habe zwar Geld von Bär bekommen, tatsächlich aber nicht für sie gearbeitet. In ihrer schriftlichen Antwort versichert Bär hingegen, ihre ehemalige Mitarbeiterin sei mit "Lektoratsarbeiten und Recherchen" befasst gewesen.

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