Die Zeit großzügiger Nachlässe bei den Strompreisen für die Großindustrie soll zu Ende gehen. So will das Bundesumweltministerium im Februar neue Bestimmungen vor stellen. Diese setzen fest, welche Unternehmen nur reduzierte Sätze für jene Umlage zahlen müssen, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die höheren Herstellungskosten für Ökostrom ausgleicht. In Regierungskreisen heißt es, die Pläne im Ministerium von Peter Altmaier (CDU) ähnelten jenen, die in einer Studie des Umweltbundesamts (UBA) erarbeitet wurden. Als Vorbild dient den Beamten dort der im europäischen Emissionshandelssystem erprobte Indikator "Handelsintensität": Kann ein Unternehmen im brancheninternen Vergleich eine bestimmte Menge an Im- und Exporten nachweisen, hat es Anspruch auf Privilegien. Einen ähnlichen Indikator schlägt das Umweltbundesamt auch für die Ausnahmen bei der EEG-Umlage vor, die ab kommendem Jahr mit 5,3 Cent pro Kilowattstunde zu Buche schlägt. Würde der Entwurf übernommen, könnten etwa der Kohlebergbau, die Zement- oder auch die Ziegelindustrie nicht mehr mit verbilligtem Strom rechnen. "Wir haben schon häufiger empfohlen, die sehr weit gefassten Ausnahmeregelungen wieder auf ihren sinnvollen Kern zu beschränken", begründet UBA-Präsident Jochen Flasbarth die Reform. Bislang können Unternehmen ab einem bestimmten Stromverbrauch beantragen, einen reduzierten Umlagesatz zu zahlen. Dieses Limit ist für das kommende Jahr heruntergesetzt worden, weshalb statt der bislang 734 begünstigten Betriebe mehr als 2000 einen Antrag auf Strompreisreduzierung gestellt haben.
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