Die Ungereimtheiten um seine Nebentätigkeiten bringen den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück erneut in Bedrängnis. Entgegen seiner öffentlichen Behauptung war die Absage seiner Rede vor dem Schweizer Bankhaus Sarasin am vergangenen Donnerstag doch nicht mit einer Konventionalstrafe belegt. Dies habe ein Blick in die Verträge mit der vermittelnden Agentur offenbart, hieß es in der SPD. Ende Oktober hatte Steinbrück ein Festhalten an dem Redeauftritt noch damit begründet, dass er eine Strafe zahlen müsse, "wenn ich diesen Verträgen nicht entspreche". Vergangenen Mittwoch sagte er seinen Vortrag unter Hinweis auf staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die Bank ab.
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