DER SPIEGEL


Ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts spricht sich dagegen aus, Sex mit Tieren grundsätzlich zu ahnden

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, spricht sich gegen eine Ahndung sexueller Übergriffe auf Tiere aus. Anlass der Debatte um die sogenannte Zoophilie ist eine Entscheidung des Agrarausschusses im Bundestag, nach der das Tierschutzgesetz entsprechend verschärft werden soll. Tierschützern geht das nicht weit genug. Hassemer sagt hingegen, die Tatsache, dass solche Handlungen "unanständig" oder "widerlich" seien, reiche "in einem liberalen Strafrecht" nicht für ein Bußgeld oder eine Strafe aus. Auch der Schutz des "artgerechten Verhaltens" der Tiere, wie im Agrarausschuss vorgebracht, sei keine Rechtfertigung für entsprechende Vorschriften. Jemand, der einem Tier "erhebliche" Schmerzen und Leiden zufüge, könne schon nach jetziger Rechtslage belangt werden. Hassemer hält es allerdings für vertretbar, diese Schwelle im Zusammenhang mit Sexualpraktiken auf jede Art von Schmerzen und Leiden abzusenken. Sex mit Tieren ist seit 1969 in Deutschland erlaubt.

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