08. Februar 2012, 14:19 Uhr

Urteil gegen Rennfahrer

Sutil und Staatsanwaltschaft gehen in Berufung

Neue Runde im Prozess gegen Adrian Sutil: Sowohl der Ex-Formel-1-Fahrer als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München eingelegt. Sutil und dessen Manager sind der Überzeugung, es seien Dinge "gegen uns gelaufen".

Hamburg - Der ehemalige Formel-1-Pilot Adrian Sutil hat gegen das Urteil von anderthalb Jahren Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung Rechtsmittel eingelegt. Das sagte sein Manager Manfred Zimmermann am Mittwoch. Zugleich teilte Ingrid Kaps, Sprecherin des Amtgerichts München, mit, dass auch eine Berufung der Staatsanwaltschaft vorliege.

Sutil geht in die nächste Instanz, "weil wir davon überzeugt sind, dass das Urteil nicht angemessen ist. Es gibt viele Dinge, die gegen uns gelaufen sind", sagte Zimmermann. Sein 29 Jahre alter Schützling war vom Gericht zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt worden. Richterin Christiane Thiemann war damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 21 Monaten Haft auf Bewährung und 300.000 Euro Geldstrafe geblieben.

Der derzeit vertragslose Sutil hatte bei einem Streit in einer Disco nach dem Großen Preis von China am 17. April vergangenen Jahres den Luxemburger Geschäftsmann Eric Lux mit einem Glas am Hals schwer verletzt. Bei der zweitägigen Verhandlung hatte Sutil mehrfach beteuert, dies sei unabsichtlich geschehen.

"Für mich gibt es keine andere Erklärung, als dass es ihm bewusst war, dass der Schlag auf den Hals zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann", hatte hingegen Richterin Thiemann in ihrer Urteilsbegründung gesagt. Wann der Prozess vor dem Landgericht München 1 fortgesetzt wird, ist offen.

ham/sid/dpa


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