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02.12.2002
 

Football@home

Teure Kullerbälle

Von Adrian Schimpf

"Football@home" - die wöchentliche Fußball-Kolumne von der Insel. Heute: Wie Liverpools ehemaliger Keeper Bruce Grobbelaar Ruf und Konto ruinierte oder warum der Boulevardpresse in England kein Seitensprung der Fußballstars entgeht.

ZUR PERSON

Adrian Schimpf ist Rechtsanwalt und unterrichtet an der University of Surrey in Guildford/England als Hochschullektor des DAAD deutsches Recht. Zuvor war der 34-Jährige für die "Hamburger Morgenpost", die "Sächsische Zeitung" und die "Financial Times Deutschland" tätig. In seiner wöchentlichen Kolumne "Football@home" widmet sich der gebürtige Berliner dem Fußballgeschehen auf der Insel.

Ein verpfuschter Ruf ist alles, was Bruce Grobbelaar dieser Tage geblieben ist. Dabei stand er einmal ganz oben auf dem Fußballolymp, damals, als der schnauzbärtige Halbglatzenträger noch Torhüter des FC Liverpool war. In 627 Spielen hütete er den Kasten an der Anfield Road, wurde sechs Mal englischer Meister und gewann zahlreiche weitere Trophäen mit den "Reds".

Aber dann, kurz vor Weihnachten 1994, kam die auflagenstärkste Boulevardzeitung Großbritanniens, "The Sun", und berichtete ihren erstaunten Lesern, der aus Zimbabwe stammende Keeper habe Bestechungsgelder kassiert und dafür ein paar Bälle absichtlich ins eigene Netz kullern lassen.

Ehre wie Konto zerstört


Grobbelaar verklagte daraufhin die "Sun" wegen Verleumdung, ging durch alle Instanzen und steht nun, nachdem erst jetzt das letzte Urteil vom House of Lords, dem höchsten Gericht Großbritanniens, gesprochen wurde, mit leeren Händen da. Grobbelaars Ehre ist inzwischen genauso zerstört, wie sein Konto wegen der Prozesskosten geplündert ist.

Die obersten Richter Ihrer Majestät urteilten, dass Grobbelaar erwiesenermaßen Bestechungsgelder kassiert habe, ihm aber (leider, leider, mögen die Lordrichter gedacht haben) nicht nachgewiesen werden könne, tatsächlich am Ergebnis von Spielen gedreht zu haben. Grobbelaar habe also den Judaslohn kassiert, ohne den Verrat zu begehen, was ein bisschen so ist wie Haschisch rauchen ohne zu inhalieren.

Bruce Grobbelaar auf dem Weg zum Gericht: Konto von den Prozesskosten geplündert
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DPA

Bruce Grobbelaar auf dem Weg zum Gericht: Konto von den Prozesskosten geplündert

Bekommen hatte Grobbelaar zum Beispiel 40.000 Pfund von der südost-asiatischen Wettmafia. Im Gegenzug sollte Goalie Grobbelaar dafür sorgen, dass Liverpool im Ligaspiel im November 1993 bei Newcastle verliert - denn auf dieses Ergebnis hatten die malaysischen Schieber hohe Summen gesetzt. Wie gewünscht verloren die "Reds" und zwar gleich mit 3:0. Trotzdem entging Grobbelaar am Ende einer strafrechtlichen Verurteilung - weil seine Verteidigungslinie ("Ich habe nur das Geld, aber keine absichtlichen Tore kassiert") jedenfalls nicht gerichtsfest zu knacken war. Was den Laien zu Recht auf die Winkeladvokaten schimpfen lässt. Schließlich ist von Grobbelaar die beschämende Erklärung einer sensationellen Glanzparade beim 3:3 von Liverpool gegen Manchester United im Januar 1994 wie folgt überliefert: "Ich bin absichtlich falsch runtergetaucht, aber der Ball prallte gegen meine verdammte Hand."

Ein Pfund Schadenersatz


Trotz dieses Spruchs entwischte Grobbelaar mit der Hilfe seiner Anwälte dem Vorwurf der Konspiration und die Staatsanwaltschaft, die Grobbelaar vorgeworfen hatte, bei insgesamt 25 Spielen absichtlich Tore zugelassen zu haben, stand am Ende mit leeren Händen da. Was die Staatsanwaltschaft nicht schaffte, gelang der "Sun" auf dem Zivilrechtsweg.

Waehrend die erste Instanz Grobbelaar noch einen Schadenersatzanspruch gegen die "Sun" wegen Verleumdung in Höhe von rund 130.000 Euro zugesprochen hatte, mochte das House of Lords das schändliche Tun des Torhüters nicht noch mit zusätzlichem Geld belohnen. Das oberste englische Gericht reduzierte daher den Schadensersatzbetrag auf genau ein einziges symbolisches Pfund. Außerdem muss Grobbelaar zwei Drittel der Prozesskosten der "Sun" tragen - rund 1,5 Millionen Euro, was den finanziellen Ruin des Ex-Torhüters bedeutet.

Würdigung in den Zehn-Uhr-Nachrichten


Auch andere Fußballer verbrannten sich moralisch wie pekuniär in letzter Zeit die Finger, als sie versuchten, die Boulevardpresse mit Hilfe der Gerichte zu gängeln. So hatte ein Kicker der Blackburn Rovers eine außereheliche Affäre am Laufen, über die "Sunday People" - natürlich unter Enthüllung der Identität des Spielers - berichten wollte. Der Fußballspieler klagte auf sein Recht auf Anonymität und bekam in einem Eilverfahren die begehrte einstweilige Verfügung zugesprochen.

Daraufhin setzte ein medialer Sturm der Entrüstung ein und auch die seriösen Blätter sahen die Pressefreiheit in Gefahr, falls die Verfügung Bestand haben sollte. So war aus der kleinen Sexaffäre eines Fußballprofis urplötzlich eine Bedrohung des investigativen Journalismus geworden. Als die einstweilige Verfügung dann aufgehoben wurde, wurde der Name des Spielers, der Kapitän der Blackburn Rovers, Gary Flitcroft, in den Zehn-Uhr-Nachrichten ebenso ausführlich gewürdigt wie von der schreibenden Zunft.

Kein Extrageld für Verschwiegenheit


Flitcroft hätte allerdings gewarnt sein können, denn die britischen Gerichte sind wenig zimperlich, wenn es um die Veröffentlichung von amourösen Abenteuern geht. Als der "Top of the Pops"-Moderator Jamie Theakston einer Prostituierten gerichtlich verbieten lassen wollte, sich in der Regenbogenjournaille über seine Nacht mit ihr auszulassen, wurde er vom Gericht eines Besseren belehrt. Da er kein Extrageld für Verschwiegenheit bezahlt habe, dürfe die Prostituierte tratschen und die Zeitung die Geschichte drucken. In Zukunft solle er eben mit den Freudenmädchen eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen.

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