Köln - "Wenn wir wissen, wer die Karten veräußert hat, dann können wir die Tickets sperren lassen", erklärte Gerd Graus, Sprecher des Organisationskomitees (OK) auf Anfrage des Sportinformationsdienstes (sid). Vom OK habe keiner die Sendung gesehen, grundsätzlich halte man das Verhalten aber für fragwürdig, sagte Graus. Das OK ist bereits mit Schmidts Sender ARD in Kontakt getreten, hat aber bisher noch keine Stellungnahme erhalten. Burchard Röver von der ARD-Pressestelle sagte dem sid, dass der Sender erst eine Reaktion des OK abwarten wolle.
Schmidt hatte gestern Abend von einem Besucher seiner Show für 1000 Euro zwei Tickets für das WM-Achtelfinale in Dortmund erworben. Der reguläre Preis betrug 80 Euro pro Karte. Der Verkäufer und Schmidt selbst verstießen damit gegen die OK-Richtlinien, die einen Weiterverkauf der Karten untersagen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen zugeteilte Karten nur mit Zustimmung des OK und zum ursprünglichen Preis auf andere übertragen werden.
Schmidt hatte zu Beginn dieses Jahres allen Akademikerinnen, die bis Ende 2005 schwanger werden oder bereits ein Kind bekommen haben, eine spezielle ARD-Babytasche sowie WM-Tickets versprochen.
Doch mit dieser Aktion kollidiert der Entertainer mit Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WM-OK. Denn die Weitervergabe betreffend steht dort: "...Die Zustimmung kann insbesondere dann verweigert werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ticketinhaber oder der Dritte die Übertragung auf Personen, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden, die Weiterveräußerung des Tickets beabsichtigt, die Übertragung oder Verwendung zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets beabsichtigt."
Schmidt habe vom Verkaufsmodus nichts gewusst
Und unter Punkt 4 ist vermerkt: "Wird ein Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des OK übertragen oder für die vorstehend genannten Zwecke verwendet, oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB (Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen), so wird das Ticket ungültig. Das OK ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket zu sperren - auch elektronisch - und dem Besitzer des Tickets den Zutritt zum Stadion zu verweigern beziehungsweise ihn des Stadions zu verweisen."
Schmidt versicherte, er habe Anfang des Jahres den Verkaufsmodus für die Tickets nicht gekannt und zudem darauf gehofft, er könne über die ARD an Karten kommen. Da dies aber nicht der Fall war und er rund 200 Tickets für seine "Gewinner" benötige, forderte er am Mittwoch WM-Sponsoren auf, ihm Tickets zur Verfügung zu stellen.
Während der WM wird Schmidt gemeinsam mit dem Sportmoderator Waldemar Hartmann in der ARD das Tagesgeschehen der Spiele kommentieren.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Sport | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Fußball | RSS |
| alles zum Thema Fußball-WM 2006 | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH