Hamburg - Demnach soll nicht nur ein "unrasiertes Auftreten - insbesondere der sogenannte Drei-Tage-Bart" untersagt sein. Auf dem Index stehen nach SPIEGEL-Informationen auch der "sogennante Lagerfeld-Zopf" oder sonstige Haartrachten, die "als Ausdruck einer ausgeprägt individualistischen Haltung wahrgenommen werden". Verboten außerdem: "sichtbare Piercings, auch Mundpiercings", sichtbare Tätowierungen sowie mehr als eine Halskette, ein Armband und ein "Freundschaftsband" pro Polizist.
Ohrschmuck dürfen nur Polizistinnen tragen, auf Weisung des zuständigen Abteilungsleiters im Innenministerium allerdings keine Ohrstecker mit mehr als fünf Millimeter Größe. Make up ist nur zugelassen, soweit es "für eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten als sozialadäquat" anzusehen sei. Begründet wird der Entwurf damit, dass mit "Blick auf die Fußball-Weltmeisterschaft ein gepflegtes Erscheinungsbild unverzichtbar" sei und einen "maßgeblichen Einfluss auf das Vertrauen in der Bevölkerung" habe. Der Erlass soll schon zum 1. Februar in Kraft treten.
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