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27.11.2006
 

Revisionsverhandlung

Hoyzer zwischen Hoffen und Bangen

Freispruch, Gefängnis, Neuauflage des Verfahrens: Für Skandalschiedsrichter Robert Hoyzer ist bei der morgigen Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof alles drin. Es geht um die Frage, ob Manipulationen von Fußballspielen vom Betrugsparagrafen erfasst werden - das ist juristisches Neuland.

Leipzig - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich morgen mit den Revisionen der Angeklagten im Wettskandal-Prozess um Ex-Schiedsrichter Hoyzer. Und wie Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider von der Bundesanwaltschaft heute erklärte, ist der Ausgang des Verfahrens völlig offen: Der BGH kann die Urteile bestätigen und damit rechtskräftig machen, er kann die Beschuldigten aber auch freisprechen.

Ex-Schiedsrichter Hoyzer (2005): Gefängnis oder Freiheit?
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AP

Ex-Schiedsrichter Hoyzer (2005): Gefängnis oder Freiheit?

Das Landgericht Berlin hatte Hoyzer im November vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten, den Drahtzieher Ante Sapina zu zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Die Berliner Richter sahen es als erwiesen an, dass sich Ante Sapina des Betrugs in zehn Fällen und Hoyzer der Beihilfe zum Betrug in sechs Fällen schuldig gemacht hätten. Die anderen Angeklagten wurden ebenfalls wegen Betrugs sowie der Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Mehr als ein Jahr später haben es die Bundesrichter nach Schneiders Worten mit einer besonders komplizierten Materie zu tun. Die Anklage und Verurteilung wegen Betrugs setzt nämlich voraus, dass es eine Täuschung des Wettanbieters gab. "Es wird also geklärt werden müssen, ob das Platzieren von Wetten auf manipulierte Fußballspiele tatsächlich eine Täuschungshandlung ist", so der Bundesanwalt.

Juristisches Neuland

Was für den Laien eine eindeutige Sache ist, kann für Juristen ganz anders aussehen: Der 5. Strafsenat des BGH musste sich vor 45 Jahren bereits einmal mit manipulierten Wetten zu beschäftigen. Damals ging es um Pferderennen, auf die ein Spieler getippt hatte, der die Ergebnisse der Rennen kannte. Der Mann war als Betrüger verurteilt worden, der BGH hob das Urteil jedoch auf. Es sei eine "willkürliche Konstruktion", anzunehmen, der Wettende habe vor dem Spieleinsatz unausgesprochen erklärt, er kenne den Ausgang der Rennen nicht. Dies aber wäre Voraussetzung für einen Betrug.

Anders fiel im Jahr 1979 das Urteil des 3. Strafsenats des BGH aus, in dem es ebenfalls um Manipulationen bei Pferdewetten ging. Die Richter mussten entscheiden, ob derjenige täuscht, der auf Pferderennen setzt, deren Ausgang er durch Geldzahlungen an Jockeys beeinflusst hat. Das Gericht bejahte dies und begründete seine Entscheidung damit, dass der Spieler beim Abschluss des Wettvertrags stillschweigend erkläre, er habe die Geschäftsgrundlage der Wette nicht dadurch verändert, dass er manipuliert habe.

Kommt ein Sonderstrafbestand?

In gewissem Sinne betreten die Verfahrensbeteiligten also juristisches Neuland. Bei den Sportwetten, die Sapina abschloss, konnte er den tatsächlichen Ausgang der Spiele nicht kennen. Zwar hatte er durch Geldzahlungen an Schiedsrichter und Spieler versucht, Einfluss auf die Partien zu nehmen. Was aber, wenn ein zu Unrecht gepfiffener Elfmeter daneben geht oder gehalten wird? Es geht um die Frage, ob der Betrugsparagraf im Strafgesetzbuch auch Manipulationen wie die im Fußball-Wettskandal umfasst.

So ist es durchaus möglich, dass nach der derzeitigen Gesetzeslage keine Verurteilung erfolgen kann und der Gesetzgeber erst einen Sonderstraftatbestand einführen muss. In diesem Fall könnten die Angeklagten als freie Männer nach Hause gehen. Möglich ist aber auch, dass der Leipziger Senat Rechtsfehler im Urteil entdeckt und das Verfahren zur Neuverhandlung nach Berlin zurückverweist. Schließlich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass die Leipziger Richter die Entscheidung ihrer Berliner Kollegen bestätigen. Dann müssten Ante Sapina und Robert Hoyzer den Weg ins Gefängnis antreten.

goe/AP

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