Hamburg - Bei der Urteilsverkündung des Gerichtes in Den Bosch war Hiddink selbst nicht anwesend. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar zehn Monate Gefängnis beantragt. Neben der Bewährungsstrafe muss Hiddink auch 45.000 Euro Strafe zahlen.
Hiddink hätte von seinem Einkommen von 3,2 Millionen Euro in den Jahren 2002 und 2003 1,4 Millionen Euro an Steuern zahlen müssen. Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde habe sich Hiddink bewusst für einen Scheinwohnsitz in Belgien entschieden, um der hohen niederländischen Einkommensteuer zu entgehen.
Die Anwälte des derzeitigen russischen Auswahlcoaches hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gegen ihren Mandanten eingeleiteten Strafverfahrens. Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiere auf abgehörten Telefongesprächen, so die Verteidiger.
bri/sid
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