Hamburg - Mit einem laut DFB-Vizepräsident Rainer Koch "Sieg für die über 25.000 Amateurfußballvereine in Deutschland" ist am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart der Rechtsstreit des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) mit der Hartplatzhelden GmbH zu Ende gegangen. Damit dürfen zukünftig auf hartplatzhelden.de keine Videos mehr von Wettbewerbsspielen aus der Region des WFV gezeigt werden. Bei Zuwiderhandlung droht dem beklagten Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
"Es kann nicht sein, dass die Kosten des Spielbetriebes von den ehrenamtlich geführten Amateurvereinen selbst getragen werden müssen, mögliche Einnahmen aber von gewinnorientierten kommerziellen Unternehmen wie der Hartplatzhelden GmbH abgeschöpft werden", sagte Koch. "Deren Ansinnen, auf Kosten und zu Lasten des Amateurfußballs Gewinne zu erzielen, hat das Landgericht Stuttgart erfreulicherweise nunmehr einen Riegel vorgeschoben."
Oliver Fritsch, einer der Macher der "Hartplatzhelden"-Seite, muss schmunzeln, wenn man ihn auf die angeblich hohen Gewinne seiner Seite anspricht: "Um ehrlich zu sein, zahlen wir derzeit drauf. Ich finde es allerdings nicht verwerflich, dass wir eines Tages auch einmal eine Redaktion am laufen halten wollen." Den Vorwurf, mit dem Amateurfußball Geld zu verdienen, könne man schließlich jeder Lokalzeitung machen, sagt der Gießener Journalist SPIEGEL ONLINE weiter.
WFV-Präsident Herbert Rösch zeigte sich hingegen zufrieden mit dem Richterspruch: "Dieses Urteil ist von grundlegender Bedeutung für den Amateurfußball in Deutschland, dem damit eine weitere Möglichkeit zur Selbstfinanzierung durch Online-Vermarktungsaktivitäten eröffnet wird", so Rösch. "Mich persönlich freut das Urteil vor allem für unsere vielen kleinen Vereine, die mögliche Erträge für ihre selbst erbrachten Leistungen erhalten. Dieses Feld durften wir nicht sehenden Auges kommerziell ausgerichteten Anbietern überlassen und untätig bleiben."
Gleichzeitig stellte er klar, dass der Verband keinerlei Einschränkungen für seine Sportler anstrebt: "Unser Interesse besteht keinesfalls darin, private Amateurvideoaufnahmen eines Vaters vom Fußball spielenden Sohn zu unterbinden. Natürlich wird jeder Verein weiterhin die Möglichkeit haben, seine Spiele auf der eigenen Internetplattform zu präsentieren beziehungsweise eigene Inhalte einzustellen."
Die Hartplatzhelden kündigten bereits am Donnerstag auf ihrer Homepage an, gegen das Urteil des Landgericht Stuttgart in Berufung zu gehen. "Wir betrachten das als Hinspielniederlage. Daher ändert sich erstmal nichts, denn auch die Württemberger können nach wie vor ihre Videos bei uns hochladen. Auch nehmen wir kein einziges Video runter", hieß auf der Internetseite.
fsc/ruf/sid
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Sport | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Fußball | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH