Dopingtest-Affäre
DFB fordert Klartext von Rangnick
Von Christoph Ruf und Mike Glindmeier
Ralf Rangnick unter Druck: Verspätete Dopingtests sind gängig im deutschen Profi-Fußball - mit dieser Aussage sorgt der Hoffenheim-Trainer für Wirbel in der Bundesliga. Anti-Doping-Beauftragte anderer Vereine widersprechen, der DFB verlangt Belege für die These.
Hamburg - Ralf Rangnick hat sich durch
seine Erklärungsversuche in der Doping-Test-Affäre um 1899 Hoffenheim weiteren Ärger eingehandelt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB), dessen Kontrollausschuss
wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien ermittelt, hat nicht nur die betroffenen Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert, sondern auch den Trainer. In Hoffenheim erstellt man nun die geforderte Stellungnahme, die danach dem DFB zugehe. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE wollte sich Vereinssprecher Markus Sieger nicht zum Inhalt des Schreibens äußern: "Das sind interne Vorgänge."
AP
Hoffenheim-Trainer Rangnick: Weitere Stellungnahme erbeten
Der DFB kündigte "sofortige sportgerichtliche Ermittlungen" für den Fall an, dass sich Rangnicks Äußerungen bestätigen sollten: Nach dessen Aussage sei es in der Bundesliga durchaus üblich, dass Spieler sich erst noch umziehen, anstatt unmittelbar nach dem Schlusspfiff zur Dopingkontrolle anzutreten. Der Coach des Aufsteigers hatte die um zehn Minuten verspätete Kontrolle seiner beiden Spieler nach dem
1:1 seiner Mannschaft bei Borussia Mönchengladbach am 7. Februar am Sonntagabend im SWR- Fernsehen so erklärt: "Bei uns war es in der Vergangenheit des öfteren so, dass sogar der Dopingbeauftragte gesagt hat, die Spieler können noch mal kurz in die Kabine gehen und sollen sich ein frisches Trikot anziehen." Er habe auch mit einigen Trainerkollegen gesprochen: "Es ist auch in anderen Vereinen so, dass es durchaus die Möglichkeit gibt oder sogar aufgefordert wird, noch mal kurz ein Trikot anzuziehen."
DFB-Vizepräsident Rainer Koch, zugleich Vorsitzender der Anti-Doping-Kommission, wollte davon jedoch nichts wissen. "Es steht außer Frage, dass der DFB die Anti-Doping-Richtlinien exakt einhält."
Rangnicks Erklärungen stoßen auch bei anderen Proficlubs auf Widerspruch. "Es ist schon ein Versäumnis, was nicht passieren darf", sagte Bremens Manager Klaus Allofs. Mönchengladbachs Sportdirektor Max Eberl erklärte: "Es war früher normal, dass man erst in die Kabine geht, um sich vor der Dopingprobe umzuziehen. Zu meiner Zeit haben wir teilweise vorher noch geduscht. Aber das hat sich geändert: Es gibt die klare Vorgabe, dass die Spieler sofort zur Dopingprobe gehen müssen."
"Was Herr Rangnick sagt, kann ich so nicht bestätigen", sagt Patrick Hoffmann SPIEGEL ONLINE. Seit Jahren begleitet er die Akteure bei Heimspielen des FC St. Pauli auf dem Weg zum Dopingraum. "Als wir im Winter gegen Ahlen gespielt haben, hat der Dopingarzt ein Auge zugedrückt, weil die Spieler noch in die Fankurve gegangen sind", erinnert sich Hoffmann. "Aber dass die für die Probe ausgewählten Profis erst in die Kabine gehen und dann zur Probe, das hat es bei uns noch nie gegeben."
Auch Hoffmanns Pendant beim Hamburger SV kann sich an einen solchen Fall nicht erinnern. "Die Spieler dürfen zwar Interviews führen, dürfen aber unter keinen Umständen in die Kabine. Das kann manchmal schon eine Weile dauern", sagt Jürgen Ahlert SPIEGEL ONLINE. Der Team-Manager des aktuellen Tabellenführers beschreibt das Ritual der Dopingprobe, das immer gleich ablaufe. Wenn er in der Halbzeit ein Signal vom Dopingarzt bekomme, müsse er sich gemeinsam mit dem Dopingbeauftragten des Gastvereins in der 75. Minute im Dopingraum einfinden.
Dort werden jeweils zwei Spieler der beiden Vereine für den Test verdeckt ausgelost. Die beiden Nummern kommen in einen Umschlag, der von allen Beteiligten gegengezeichnet und erst nach dem Spiel geöffnet wird. "Dann beginnt mein Job. Unter Huub Stevens war es nicht so einfach, weil der immer direkt nach dem Schlusspfiff alle Spieler in der Kabine versammeln wollte. Ich habe ihn dann aber überzeugen können, dass das sein muss", erinnert sich Ahlert, der im 15. Jahr beim HSV ist. "Manchmal können diese Runden sogar ganz gemütlich sein", sagt Ahlert, der eine Lanze für die beiden Hoffenheimer Spieler bricht: "Ganz ehrlich: Ein Jahr Sperre würde ich alles andere als angemessen finden."
Die Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) schreiben vor, dass die Kontrollen unmittelbar nach Spielende stattfinden müssen. Theoretisch kann der Urin in kurzer Zeit durch Medikamente verschleiert oder durch Fremdurin ausgetauscht werden. Der DFB schreibt in Paragraf 5 seiner Anti-Doping-Richtlinien vor, "jeder Verein (habe) für jedes Spiel einen offiziellen Vertreter, den Dopingbeauftragten, zu benennen, der seitens des Vereins für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens verantwortlich ist." Im Radsport setzt man seit Jahren auf diesen Ablauf, der von sogenannten
Chaperons überwacht wird.
Kampf gegen Doping
Am 10. November 1999 wurde auf Initiative des
Internationalen Olympischen Komitees (IOK)
die unabhängige
Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada)
in
Lausanne
gegründet. Zusammen mit den
nationalen NOKs
und staatlichen Organisationen will die Wada die internationale Dopingbekämpfung fördern und einheitliche Standards für Kontrollen in allen Ländern schaffen. Das Anti-Doping-Programm der Wada wurde im März 2003 von allen Delegierten der internationalen Sportverbände, der Regierungen und dem IOK auf der Welt-Anti-Doping-Konferenz in Kopenhagen angenommen. Der Welt-Anti-Doping-Codex löste im darauffolgenden Jahr den Anti-Doping-Code der Olympischen Bewegung ab und gilt seit den
Spielen in Athen 2004
auch für die Olympischen Spiele.
Der Welt-Anti-Doping-Codex löste 2004 den Anti-Doping-Code der Olympischen Bewegung ab und gilt seit den Spielen in Athen im selben Jahr auch für die Olympischen Spiele. Das Programm besteht aus drei Ebenen: 1. Welt-Anti-Doping-Code (WADC), 2. Vier Internationale Standards, 3. Erarbeitungen von Empfehlungen für die bestmögliche praktische Umsetzung durch Anti-Doping-Organisationen und Verbände.
Der Welt-Anti-Doping-Code wurde erstmalig im Jahre 2003 verabschiedet und ist das Basisdokument des Welt-Anti-Doping-Programms. 2004 traten das Programm und der Codex in Kraft. Der überarbeitete Welt-Anti-Doping-Code ist seit dem 1. Januar 2009 gültig. Er vereinheitlicht Regeln und Verfahren, die bisher von Land zu Land und von Sportart zu Sportart verschieden waren und regelt die Verantwortlichkeiten der einzelnen Interessengruppen. Der Code stellt keine Definition des
Dopings
mehr auf, sondern bezeichnet Doping als einen Verstoß gegen nachfolgende Bestimmungen: Nachweis oder Gebrauch einer verbotenen Substanz oder Methode, Verweigerung einer Dopingkontrolle und Verletzung der Informationspflicht über den Aufenthaltsort sowie Verfälschung einer Dopingkontrolle und Besitz oder Handel von Substanzen durch einen Athleten oder sein Umfeld.
Sie ergänzen die Anforderungen des Codes durch nähere Beschreibungen und sollen dazu beitragen, national übergreifend einheitliche Formen für die Anti-Doping-Arbeit zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die Dopingliste, die
Dopingkontrolle
Dopinglabors und Ausnahmebewilligungen für Medikamente.
Die Dopingliste gilt weltweit und wird durch eine spezielle Kommission der
Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada)
erstellt. Sie wird jedes Jahr erneuert und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Auf der Liste werden nur Wirkstoffe und Methoden veröffentlicht, die mindestens zwei von drei Kriterien entsprechen:
Gemäß medizinischen oder anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen hat der Wirkstoff oder die Methode das Potential zur Leistungssteigerung im Sport.
Gemäß medizinischen oder anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen besitzt der Wirkstoff oder die Methode ein aktuelles oder potentielles Gesundheitsrisiko.
Gemäß Wada verstößt die Anwendung des Wirkstoffs oder der Methode gegen die Ethik im Sport.
Zu den verbotenen Substanzklassen, die teilweise ganz oder nur im Wettkampf verboten sind, gehören: 1. Alkohol, 2.
Anabolika
, 3.
Antiöstrogene
, 4.
Beta-2-Agonisten
, 5.
Betablocker
, 6.
Cannabinoide (Cannabis, Haschisch, Marihuana)
, 7.
Glucocorticoide
, 8.
Hormone
, 9. Maskierende Substanzen und
Diuretika
, 10.
Narkotika
, 11.
Stimulanzien
. Für Alkohol und Betablocker gibt es in einigen Sportarten Ausnahmen, sie werden nicht von allen internationalen Sportverbänden verboten.
Seit dem 1. Januar 2003 werden die verbotenen Dopingmethoden genauer beschrieben und in drei Kategorien unterteilt: 1. Erhöhung der Transportkapazität für Sauerstoff (
Blutdoping
), 2. chemische und physikalische Manipulation, 3.
Gendoping
. Die Anwendung verbotener Methoden ist innnerhalb als auch außerhalb des Wettkampfs verboten.
Für Athletinnen und Athleten bestehen je nach Leistungsniveau unterschiedliche Bestimmungen zu der obligatorischen Meldepflicht. Die Ein-Stunden-Regelung verpflichtet bestimmte Athleten für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Die genaue Stunde muss jeweils am Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, darf aber innerhalb von 24 Stunden verändert und aktualisiert werden. Wird der Athlet in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, wird ein sogenannter Strike für das Kontrollversäumnis ausgesprochen. Wenn ein Sportler innerhalb von 18 Monaten drei Verwarnungen kassiert hat, muss er mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren rechnen. Strikes von verschiedenen Organisationen (
Wada
,
Nada
sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.
Die Ein-Stunden-Regelung wird durch die Angabe von Aufenthaltsdaten zum Ende eines Quartals für jeden Tag der darauffolgenden drei Monate ergänzt. Wird ein Athlet bei einer Stichprobe nicht am angegebenen Ort angetroffen, kann ebenfalls ein Strike erteilt werden. Mannschaftssportler aus gering gefährdeten Sportarten werden in Mannschafts-Whereabouts getestet. Dafür melden die Vereine der Nada die Trainingspläne der Mannschaft.
Aufgrund des seit Beginn 2009 gültigen neuen Nada-Codes werden Athleten je nach Risikobewertung der Agentur für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten: Im International Registered Testing Pool (RTP) sind rund 1400 Athleten zusammengefasst, zu denen A-Kader und A-Nationalteams der Sportarten der Gefährdungsstufe I gehören. Sie müssen nicht nur bis zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die Ein-Stunden-Regelung beachten. Im Nationalen Testpool (NTP) für Kader-Athleten der Gefährdungsstufe II und III gilt diese Regel nicht. Alle anderen Athleten werden im Allgemeinen Testpool (ATP) zusammengefasst.
Zunächst hieß es in Agenturmeldungen, dass Ibertsberger und Janker an einer Besprechung in der Kabine teilgenommen hätten, bevor sie ihre Urinproben abgaben. "Es ist definitiv nicht so, dass von mir eine Mannschaftsbesprechung anberaumt war", sagte Rangnick nun. Es sei jetzt aufzuklären, warum die Spieler "in der Wahrnehmung der Dopingbeauftragten" zu spät gekommen sind. "Dass bei uns in Hoffenheim und in der Bundesliga nicht gedopt wird, steht für mich außer Frage", betonte er.
Seinen beiden Profis droht eine einjährige Sperre wie den italienischen Profis Daniele Mannini und Davide Possanzini vom SSC Neapel, die Ende Januar vom Internationalen Sportgerichtshof Cas dazu verurteilt worden waren. Der österreichische Nationalspieler Ibertsberger hat einen Stammplatz in Hoffenheims Abwehr, U-20-Nationalspieler Janker war in dieser Saison erst sechsmal beim Aufsteiger eingesetzt worden.
Mit Material von dpa
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