1899 Hoffenheim
Kein Wort zu Dopingtests, Salihovic greift Gomez an
Lieber gar nichts sagen: Die Verantwortlichen in Hoffenheim haben sich vor dem Spiel in Dortmund einen Maulkorb verpasst. Die beiden Profis, die zu spät zur Kontrolle kamen, dürfen auflaufen. Mittelfeldspieler Salihovic rät einem Nationalspieler, "die Klappe zu halten".
Hamburg - Trotz der
ungeklärten Dopingtest-Affäre bei 1899 Hoffenheim will der Club die betroffenen Profis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker weiter einsetzen. "Solange sie spielberechtigt sind, und das sind sie, werden sie im Kader stehen", erklärte Trainer Ralf Rangnick am Donnerstag mit Blick auf das Punktspiel bei Borussia Dortmund am Samstag (15.30 Uhr, Liveticker SPIEGEL ONLINE).
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Hoffenheimer Salihovic: "Da ist viel Neid dabei"
Weitere Angaben zum verspäteten Erscheinen der beiden Spieler bei einer Dopingkontrolle wollten die Verantwortlichen des Clubs allerdings nicht machen. "Es macht keinen Sinn, dass sie Fragen durch die Hintertür stellen", antworte Rangnick zu dem Thema.
Die Hoffenheimer bestätigten nur, dass sie die
vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) geforderten schriftlichen Stellungnahmen von Ibertsberger, Janker und Rangnick
abgegeben haben.
Rangnick erklärte, dass er nicht wisse, wann es zu den persönlichen Gesprächen der drei Betroffenen mit dem Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses, Anton Nachreiner, kommen wird. Auch der DFB hatte zuletzt betont, dass der Verband bis zum Abschluss der Ermittlungen durch den Kontrollausschuss keine weiteren Kommentare abgeben möchte.
Der Berliner Sportrechtsexperte Fabian Reinholz erklärte am Donnerstag, dass Ibertsberger und Janker gemäß Paragraf 8 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Sperre von zwei Wochen bis zu sechs Monaten zu erwarten hätten.
Denn eine bloße Verspätung werde demzufolge nicht so hart sanktioniert wie eine Verweigerung des Tests, die eine Zweijahressperre nach sich ziehen könne.
Dortmunds Trainer Jürgen Klopp hat sich gegen eine Sperre von Ibertsberger und Janker ausgesprochen. "Ich hoffe, dass die beiden Jungs nicht gesperrt werden für einen Fehler, den nicht sie begangen haben", sagte Klopp am Donnerstag: "Ich kann jeden Spieler von mir von einer Dopingprobe abhalten, wenn ich sage, ich mache eine Sitzung. Schon weil sie meine Sanktionen mehr fürchten als die der anderen."
Kampf gegen Doping
Am 10. November 1999 wurde auf Initiative des
Internationalen Olympischen Komitees (IOK)
die unabhängige
Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada)
in
Lausanne
gegründet. Zusammen mit den
nationalen NOKs
und staatlichen Organisationen will die Wada die internationale Dopingbekämpfung fördern und einheitliche Standards für Kontrollen in allen Ländern schaffen. Das Anti-Doping-Programm der Wada wurde im März 2003 von allen Delegierten der internationalen Sportverbände, der Regierungen und dem IOK auf der Welt-Anti-Doping-Konferenz in Kopenhagen angenommen. Der Welt-Anti-Doping-Codex löste im darauffolgenden Jahr den Anti-Doping-Code der Olympischen Bewegung ab und gilt seit den
Spielen in Athen 2004
auch für die Olympischen Spiele.
Der Welt-Anti-Doping-Codex löste 2004 den Anti-Doping-Code der Olympischen Bewegung ab und gilt seit den Spielen in Athen im selben Jahr auch für die Olympischen Spiele. Das Programm besteht aus drei Ebenen: 1. Welt-Anti-Doping-Code (WADC), 2. Vier Internationale Standards, 3. Erarbeitungen von Empfehlungen für die bestmögliche praktische Umsetzung durch Anti-Doping-Organisationen und Verbände.
Der Welt-Anti-Doping-Code wurde erstmalig im Jahre 2003 verabschiedet und ist das Basisdokument des Welt-Anti-Doping-Programms. 2004 traten das Programm und der Codex in Kraft. Der überarbeitete Welt-Anti-Doping-Code ist seit dem 1. Januar 2009 gültig. Er vereinheitlicht Regeln und Verfahren, die bisher von Land zu Land und von Sportart zu Sportart verschieden waren und regelt die Verantwortlichkeiten der einzelnen Interessengruppen. Der Code stellt keine Definition des
Dopings
mehr auf, sondern bezeichnet Doping als einen Verstoß gegen nachfolgende Bestimmungen: Nachweis oder Gebrauch einer verbotenen Substanz oder Methode, Verweigerung einer Dopingkontrolle und Verletzung der Informationspflicht über den Aufenthaltsort sowie Verfälschung einer Dopingkontrolle und Besitz oder Handel von Substanzen durch einen Athleten oder sein Umfeld.
Sie ergänzen die Anforderungen des Codes durch nähere Beschreibungen und sollen dazu beitragen, national übergreifend einheitliche Formen für die Anti-Doping-Arbeit zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die Dopingliste, die
Dopingkontrolle
Dopinglabors und Ausnahmebewilligungen für Medikamente.
Die Dopingliste gilt weltweit und wird durch eine spezielle Kommission der
Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada)
erstellt. Sie wird jedes Jahr erneuert und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Auf der Liste werden nur Wirkstoffe und Methoden veröffentlicht, die mindestens zwei von drei Kriterien entsprechen:
Gemäß medizinischen oder anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen hat der Wirkstoff oder die Methode das Potential zur Leistungssteigerung im Sport.
Gemäß medizinischen oder anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen besitzt der Wirkstoff oder die Methode ein aktuelles oder potentielles Gesundheitsrisiko.
Gemäß Wada verstößt die Anwendung des Wirkstoffs oder der Methode gegen die Ethik im Sport.
Zu den verbotenen Substanzklassen, die teilweise ganz oder nur im Wettkampf verboten sind, gehören: 1. Alkohol, 2.
Anabolika
, 3.
Antiöstrogene
, 4.
Beta-2-Agonisten
, 5.
Betablocker
, 6.
Cannabinoide (Cannabis, Haschisch, Marihuana)
, 7.
Glucocorticoide
, 8.
Hormone
, 9. Maskierende Substanzen und
Diuretika
, 10.
Narkotika
, 11.
Stimulanzien
. Für Alkohol und Betablocker gibt es in einigen Sportarten Ausnahmen, sie werden nicht von allen internationalen Sportverbänden verboten.
Seit dem 1. Januar 2003 werden die verbotenen Dopingmethoden genauer beschrieben und in drei Kategorien unterteilt: 1. Erhöhung der Transportkapazität für Sauerstoff (
Blutdoping
), 2. chemische und physikalische Manipulation, 3.
Gendoping
. Die Anwendung verbotener Methoden ist innnerhalb als auch außerhalb des Wettkampfs verboten.
Für Athletinnen und Athleten bestehen je nach Leistungsniveau unterschiedliche Bestimmungen zu der obligatorischen Meldepflicht. Die Ein-Stunden-Regelung verpflichtet bestimmte Athleten für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Die genaue Stunde muss jeweils am Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, darf aber innerhalb von 24 Stunden verändert und aktualisiert werden. Wird der Athlet in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, wird ein sogenannter Strike für das Kontrollversäumnis ausgesprochen. Wenn ein Sportler innerhalb von 18 Monaten drei Verwarnungen kassiert hat, muss er mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren rechnen. Strikes von verschiedenen Organisationen (
Wada
,
Nada
sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.
Die Ein-Stunden-Regelung wird durch die Angabe von Aufenthaltsdaten zum Ende eines Quartals für jeden Tag der darauffolgenden drei Monate ergänzt. Wird ein Athlet bei einer Stichprobe nicht am angegebenen Ort angetroffen, kann ebenfalls ein Strike erteilt werden. Mannschaftssportler aus gering gefährdeten Sportarten werden in Mannschafts-Whereabouts getestet. Dafür melden die Vereine der Nada die Trainingspläne der Mannschaft.
Aufgrund des seit Beginn 2009 gültigen neuen Nada-Codes werden Athleten je nach Risikobewertung der Agentur für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten: Im International Registered Testing Pool (RTP) sind rund 1400 Athleten zusammengefasst, zu denen A-Kader und A-Nationalteams der Sportarten der Gefährdungsstufe I gehören. Sie müssen nicht nur bis zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die Ein-Stunden-Regelung beachten. Im Nationalen Testpool (NTP) für Kader-Athleten der Gefährdungsstufe II und III gilt diese Regel nicht. Alle anderen Athleten werden im Allgemeinen Testpool (ATP) zusammengefasst.
Laut Rangnick ist die Stimmung innerhalb der Mannschaft trotz des Wirbels um die Dopingtests gut. "Die Spieler haben sich am Dienstag zu einem Bowlingabend getroffen und dann Champions League geschaut. Auch Andreas und Christoph haben eine gute Trainingswoche hinter sich", sagte der Trainer. Mittelfeldspieler Sejad Salihovic hält die Affäre für kein bestimmendes Thema innerhalb der Mannschaft: "Wir haben nicht viel darüber geredet."
Eher schon ärgerte sich Salihovic über die jüngsten Aussagen von Nationalstürmer Mario Gomez (VfB Stuttgart) der nach dem
3:3 im Punktspiel zwischen den beiden Vereinen erklärt hatte, dass ihm einige Hoffenheimer Profis durch ihr Auftreten "auf die Eier gegangen sind". Salihovic konterte am Donnerstag: "'Gomez soll weiter seine Tore machen und die Klappe halten. Da ist viel Neid dabei."
Wenig Neid dürfte die Konkurrenz dagegen auf die mangelnde Reiselust der Hoffenheimer Anhänger verspüren. Der Club hat laut Angaben von Borussia Dortmund 3000 Eintrittskarten und somit 70 Prozent seines Ticketkontingents für das Spiel in Dortmund zurückgegeben.
all/sid/dpa
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