Hamburg - Der Streit um die Verhängung von Stadionverboten bei bloßem Verdacht auf Gewaltbereitschaft wird nach SPIEGEL-Informationen nun das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der renommierte Stuttgarter Rechtsanwalt Rüdiger Zuck wird für einen Fan des FC Bayern München, gegen den ein zweijähriges, bundesweites Stadionverbot verhängt worden war, in den nächsten Tagen Verfassungsbeschwerde einlegen.
Der Bundesgerichtshof hatte die Klage des Fans Ende Oktober dieses Jahres abgewiesen. Das Stadionverbot gilt für alle Partien der drei deutschen Profiligen und der drei Regionalligen. Der Fan darf also lediglich Spiele der Oberligen und noch niedrigerer Klassen besuchen.
Die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wird von der Initiative "Fanrechtefonds" unterstützt. Die beteiligten Anwälte sehen in dem Vorgehen der Gerichte den verfassungsrechtlichen Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt.
Der damals 16-Jährige war im März 2006 nach Ausschreitungen bei einem Bundesliga-Spiel des FC Bayern München in Duisburg mit rund 60 weiteren Bayern-Fans in Gewahrsam genommen worden.
Der Jugendliche beteuerte, die Krawalle nur aus der Distanz verfolgt zu haben. Einen Beleg für seine Beteiligung an der Gewalt gab es nicht, das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Dennoch verhängte der MSV Duisburg nach den Regularien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen ihn ein Stadionverbot.
Für den Bundesgerichtshof rechtfertigte bereits "die Zugehörigkeit" des Fans zu der gewaltbereiten Gruppe "die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt" und von ihm deshalb künftig Störungen ausgehen könnten, die andere gefährden.
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Was haben Sie in dem von Ihnen genannten Beispiel davon, wenn ein unschuldiger Stadionverbot erhält oder als Gewalttäter Sport erfaßt wird? Fühlen Sie sich dann besser? Wird dadurch verhindert, dass der Täter beim nächsten mal [...] mehr...
Sie gehen nach einem Fussballspiel richtung S-Bahn/U-Bahn/Busse/Pkw. Ein "Blödmann" aus einer Gruppe von "Spinnern" vor ihnen schlägt einen anderen Fan. Die Polizei kommt, nimmt sie auch fest und sagt [...] mehr...
Ja, "eine gute" nur kann man aus platzgründen nicht alle Idioten wegsperren. mehr...
Wenn auch kompliziert zu 100% ! mehr...
Ihnen haut ein Blödmann aus einer Gruppe von mehreren Spinnern den Schädel ein. Die Polizei wird Ihnen sagen: tut uns leid wir haben nichts gesehen, dürften auch nichts aufzeichnen, der gefasste sagt er war es nicht. Wird schon [...] mehr...
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