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08.04.2010
 

DFB-Urteil nach Flaschenwurf

Fünf Spiele Sperre für Guerrero

HSV-Stürmer Guerrero: Lange Sperre nach Sportgerichtsurteil Zur Großansicht
Getty Images

HSV-Stürmer Guerrero: Lange Sperre nach Sportgerichtsurteil

Das Sportgericht des DFB hat sein Urteil gefällt: HSV-Stürmer Paolo Guerrero muss nach seinem Flaschenwurf auf einen Zuschauer fünf Spiele aussetzen. Damit ist die Saison für den Peruaner gelaufen. Ob er in der Bundesliga überhaupt noch einmal für den HSV auflaufen wird, ist fraglich.

Hamburg - Paolo Guerrero vom Hamburger SV ist wegen des Flaschenwurfs auf einen Zuschauer vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Sperre von fünf Punktspielen belegt worden. Zusätzlich erhielt der Stürmer eine Geldstrafe von 20.000 Euro. Damit ist die Bundesligasaison angesichts des Restprogramms von fünf Spielen für den Peruaner vorzeitig beendet. Allerdings haben die Hamburger eine Einspruchsfrist von 24 Stunden.

Die Sperre wirkt sich nicht auf die Europa League aus, in der der HSV am Donnerstagabend im Viertelfinal-Rückspiel bei Standard Lüttich (20.45 Uhr Liveticker SPIEGEL ONLINE) einen 2:1-Vorsprung verteidigen muss.

Das Sportgericht sperrte Guerrero "wegen einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer nach einer vorausgegangenen verbalen Provokation". Der 26-Jährige hatte nach Ende des Punktspiels zwischen dem HSV und Hannover 96 (0:0) eine zum Teil gefüllte Plastik-Trinkflasche in Richtung eines auf der Tribüne stehenden Zuschauers geworfen und diesen im Gesicht getroffen.

Der Vertrag von Paolo Guerrero in Hamburg läuft zum Saisonende aus. Ob er angesichts des Vorfalls einen neuen Kontrakt erhält, ist fraglich. Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen Guerrero. Vom Verein hatte Guerrero eine Rekord-Geldstrafe erhalten, die zwischen 50.000 und 100.000 Euro liegen soll.

jar/sid

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insgesamt 575 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
15.04.2010 von Küchenbulle2010:

Endlich, die erste Hooligans! mehr...

15.04.2010 von adama.:

Vielleicht hatte Guerrero Glück das diese Polizistin nicht anwesend war. http://www.focus.de/sport/fussball/wm-2010/national-hessenpokal-zuschauerattacke-auf-fussballerinnen_aid_498804.html mehr...

14.04.2010 von adama.:

Im vorherigen Post habe ich von Notwehr stand Notstand geredet. Das ist falsch. Zitieren wollte ich: § 34 Rechtfertigender Notstand = http://bundesrecht.juris.de/stgb/__34.html ergänzend auch. § 35 Entschuldigender Notstand = [...] mehr...

14.04.2010 von adama.:

Bitte lesen sie noch einmal Aufmerksam den Paragraphen zur Selbstverteidigung/Notwehr. Ein Angriff auf die Ehre ist dort ausdrücklich durch Notwehr gedeckt. Durch "moderne" Auslegung wird aber eine Beleidigung kaum [...] mehr...

14.04.2010 von Schwabenpower:

Nimm doch die ökonomische Vernunft zur Hilfe, dann passt das schon. Was kostet Herr Zumwinkels Freiheit? mehr...

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