Hamburg - Der 1. FC Köln darf für das erste Saison-Heimspiel gegen Aufsteiger SV Sandhausen am 10. August nur 22.500 Karten an eigene Anhänger und 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Außerdem muss der Zweitligist 40.000 Euro Geldstrafe zahlen und den gleichen Betrag für Sozialprojekte zur Gewaltprävention aufwenden. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Mittwoch.
Kölner Fans hatten im letzten Bundesliga-Heimspiel gegen Bayern München am 5. Mai kurz vor dem Abpfiff Rauchpulver auf der Tribüne entzündet. Nach Abpfiff waren Kölner Anhänger zudem aufs Spielfeld gestürmt - für das DFB-Sportgericht ein klarer Fall von "unsportlichem Verhalten". Zudem befand es, dass die Sicherheitsmaßnahmen des Kölner Ordnungsdienstes nicht ausgereicht hätten.
Es ist bereits das zweite Urteil des Sportgerichts: Gegen die ursprüngliche Strafe von 50.000 Euro und einer Begrenzung auf 20.000 Zuschauer hatte der FC Köln Protest erhoben. Das neuerliche Urteil akzeptierte der Club jedoch.
"Mit dieser Entscheidung sind wir in der Lage, annähernd allen Dauerkarteninhabern einen Sitzplatz anzubieten", sagte Claus Horstmann, Vorsitzender der FC-Geschäftsführung. Die Karten müssen personalisiert und dürfen ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden. Darüber hinaus bleibt ein Stehplatzbereich komplett geschlossen.
Wenngleich der Club das Urteil diesmal hinnimmt, will Horstmann "auf politischer Ebene für neue Denkansätze in diesem Zusammenhang werben." Dass Vereine auch dann mit Strafen belegt würden, wenn ihnen ein funktionierendes Sicherheitskonzept attestiert wird, halte die Clubführung für problematisch, sagte der FC-Chef.
psk/dpa/sid
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