Hamburg - Der Fußballplatz ist kein rechtsfreier Raum: Zukünftig können Fußballer für rüde Foulspiele mit Verletzungsfolgen zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte ein früheres Urteil des Dortmunder Landgerichts.
Im konkreten Fall ging es um ein Punktspiel der Dortmunder Kreisliga A3 vom 18. April 2010. Damals erlitt ein Spieler nach einem groben Foulspiel eine schwere Knieverletzung und konnte daraufhin seinen Maler-Beruf nicht mehr ausüben. Der gefoulte Spieler zog daraufhin vor Gericht und forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld von seinem Gegenspieler.
Das Oberlandesgericht hat die Verurteilung des Beklagten nun bestätigt. Er muss Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Ein Fußballer hafte zwar nicht, wenn er seinen Gegenspieler "bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletze", hieß es in dem Urteil.
Im vorliegenden Fall aber "hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt habe". Er habe den zur Verletzung des Klägers führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt.
fre/sid
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