Hamburg - Die Medaillenvorgaben für die deutschen Sportverbände bei Olympischen Spielen müssen auch in Zukunft transparent bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gegen die Veröffentlichung olympischer Medaillenvorgaben verworfen.
"Es besteht ein presserechtlicher Auskunftsanspruch. Daher ist die Beschwerde unzulässig", sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts. Die Zielvorgaben müssen demnach auch künftig veröffentlicht werden, falls sich Journalisten danach erkundigen. Vor den Sommerspielen in London hatten Journalisten vor dem Verwaltungsgericht Berlin das BMI verklagt, um Auskunft über die Medaillenvorgaben für die deutschen Olympia-Starter zu erhalten. Am 31. Juli bekamen sie recht.
Das Innenministerium weigerte sich dennoch, die Vorgaben zu nennen, und legte Beschwerde ein. Erst nachdem das Gericht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro festgesetzt hatte, veröffentlichte das Ministerium am 10. August - 16 Minuten vor Ablauf der Frist - die Vorgaben.
Kurz nach den Olympischen Spielen hatte Innenminister Friedrich dann erneut Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, diesmal gemeinsam mit dem DOSB. Die Kosten des Verfahrens müssen je zur Hälfte vom Innenministerium und vom DOSB getragen werden.
psk/dpa
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