Hamburg - Hertha BSC hat einen Tag nach der Verhandlung des Einspruchs gegen die Wertung des Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) um Entschuldigung für das Fehlverhalten einiger Berliner Profis gebeten. "Einzelheiten und Verantwortlichkeiten sind sicher noch aufzuklären, es bleibt jedoch schon jetzt beim Eindruck eines nicht ordnungsgemäßen und sportlich einwandfreien Verhaltens", teilte der Club am Samstag mit.
"Nach den Angaben des Schiedsrichters soll es dabei innerhalb einer verständlicherweise allseits emotionalisierten Atmosphäre auch zu Beleidigungen und anderen, zum Teil schwerwiegenden Unsportlichkeiten gekommen sein", so der Club weiter, "wir entschuldigen uns deshalb offiziell und ausdrücklich für alle Verfehlungen unserer Spieler bei allen Beteiligten, insbesondere auch bei den Schiedsrichtern."
Hertha-Profi Lewan Kobiaschwili soll Schiedsrichter Wolfgang Stark nach dem Abpfiff des sehr hektischen Spiels in den Nacken geschlagen haben. Als Zeuge berichtete Stark am Freitag in Frankfurt am Main von einer "Hetzjagd" auf das Schiedsrichtergespann und üblen Beschimpfungen seitens der Berliner Spieler.
Stark hatte das Spiel am Dienstag für rund 20 Minuten unterbrochen, weil Fortuna-Fans auf den Platz gelaufen waren. Anschließend setzte er die Partie noch einmal für rund eineinhalb Minuten fort. Durch das 2:2 nach dem 1:2 im Hinspiel wäre Erstligist Berlin ab- und Zweitligist Düsseldorf aufgestiegen.
Hertha hatte jedoch wegen der angeblich irregulären Umstände am Mittwochabend ein Wiederholungsspiel beantragt. Die Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist für Montag um 15 Uhr angekündigt.
Fortuna trainiert wieder, Kobiaschwili droht harte Strafe
Angesichts des schwebenden Verfahrens vor dem Sportgericht hat Düsseldorf am Samstag wieder das Training aufgenommen. Die geplante Mannschaftsfahrt nach Mallorca wurde abgesagt.
"Wir haben diese Maßnahmen aus Respekt vor der Unabhängigkeit der DFB-Gerichtsbarkeit beschlossen", sagte Fortuna-Manager Wolf Werner. Für Sonntag und Montag wurden Einheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit angesetzt. Auch Hertha hat für Sonntag, 11 Uhr, ein weiteres öffentliches Training anberaumt.
Mit dem erstinstanzlichen Urteil des Sportgerichts am Montag wird das Verfahren vermutlich nicht beendet sein. Es ist davon auszugehen, dass Hertha vor das DFB-Bundesgericht ziehen wird, sollte das Spiel 2:2 gewertet und damit der Abstieg besiegelt werden.
Die Urteile des Sportgerichts gegen die vier angeklagten Hertha-Spieler (Kobiaschwili, Christian Lell, Thomas Kraft und Andre Mijatovic) sowie den Düsseldorfer Kapitän Andreas Lambertz sind nicht vor Mitte kommender Woche zu erwarten. Erst wird über die Spielwertung verhandelt, da diese von größerer Bedeutung ist.
Kobiaschwili droht die härteste Strafe, er könnte vom DFB-Sportgericht für zwei Jahre gesperrt werden. Dies würde für den Georgier, der am 10. Juli 35 Jahre alt wird, quasi das Ende der aktiven Laufbahn bedeuten.
Zusätzlich könnte auf Kobiaschwili ein Strafverfahren vor einem ordentlichen Gericht wegen Körperverletzung zukommen. Stark hat Medienberichte, wonach er noch am Mittwochabend während der Spielunterbrechung einen Hertha-Spieler angezeigt haben soll, bislang nicht kommentiert.
Der Sprecher der Düsseldorfer Polizei hatte jedoch am Donnerstag bestätigt, dass es eine Strafanzeige gegen einen Hertha-Spieler gegeben hatte. Den Namen nannte er allerdings nicht. Nach Starks deutlichen Worten vor dem DFB-Sportgericht am Freitag ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei dem namentlich nicht bekannten Profi um Kobiaschwili handelt. Der Fußballprofi hat sich bislang noch nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert, er war am Freitag auch nicht als Zeuge geladen.
Die Polizei untersucht derzeit noch die Anzeige und entscheidet, ob diese an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben wird. Diese würde, wenn sie ein strafwürdiges Verhalten sieht, beim Amtsgericht Düsseldorf Anklage erheben. Richter entscheiden dann über den Antrag, möglich wäre die Verhängung eines Strafbefehls. Nur wenn dieser vom Beschuldigten nicht akzeptiert wird, kommt es zu einem öffentlichen Verfahren.
ach/sid
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