Sicherheitsdebatte: Bund darf Stadionstehplätze nicht verbieten
Innenminister Friedrich droht immer wieder mit einem Stehplatzverbot in Fußballstadien - doch offenbar hat er dafür gar keine Handhabe. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Demnach sind für alle Fragen des Baurechts allein die Länder zuständig.
Hamburg - Es ist ein Rückschlag für Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU): Einen Tag vor der Abstimmung über das DFL-Sicherheitskonzept hat die Bundesregierung eingeräumt, dass die Umsetzung von Stadionverboten "vorrangig eine Angelegenheit des Hausrechts" sei und somit "in den Verantwortungsbereich der Vereine" falle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Jan Korte hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt.
Darin heißt es weiter, dass "Maßnahmen zu sicheren Nutzung von Versammlungsstätten wie Fußballstadien (...) Gegenstand des Bauordnungsrechts" seien - und das obliege den Ländern. Für die Umsetzung entsprechender Rechtsvorschriften wie dem Rückbau von Stehplätzen seien deshalb allein die Länder zuständig. Das bedeutet nach Ansicht Kortes konkret: Ein allgemeines, von der Bundesregierung verordnetes Stehplatzverbot könne es nicht geben.
Seit dem Sicherheitsgipfel im Juli droht Friedrich den 36 Profivereinen damit, dass sich die Politik der Thematik annehmen werde, sollten in diesem Jahr keine Beschlüsse mehr fallen. Unter die dann möglichen Maßnahmen fielen für den Bundesinnenminister bislang Ganzkörperkontrollen, personalisierte Tickets - und die Abschaffung von Stehplätzen. Doch offenbar hat er dafür gar keine Handhabe.
"Die Drohung mit einem bundesweiten Stehplatzverbot ist offensichtlich eine Luftnummer, wenn der Bundesregierung nur das Bauordnungsrecht der Länder als mögliche Rechtsgrundlage einfällt", sagt Korte SPIEGEL ONLINE. "Selbst wenn die Länder in den Bestandsschutz eingreifen wollen, braucht in jedem Land jede Behörde für jedes Stadion eine eigene Begründung, warum von Stehplätzen Gefahr ausgeht." Der Bestandsschutz könne nur eingeschränkt werden, wenn eine "Gefahr für Leib und Leben" nicht ausgeschlossen werden kann.
Auf die Frage, ob der Bund davon ausgeht, dass die Abschaffung von Stehplätzen die Sicherheitslage in den Stadien verbessere, heißt es aus Berlin: "Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder Forschungsergebnisse vor." Es gebe auch keine "konkreten Konzepte", die auf solchen Annahmen basierten.
Unionspolitiker Friedrich wird diese Antworten nicht gern hören. Er hatte, unterstützt von allen Landesinnenministern, in den vergangenen Tagen den Druck auf die Vereine erhöht. "Ich finde es nicht lustig, dass einige Vereine noch immer glauben, Gewalt in den Stadien sei eine Erfindung der Politik. Sie ist leider Realität an jedem Wochenende", sagte er und kündigte an, die Clubs an den Kosten von Polizeieinsätzen zu beteiligen, sollten sie das DFL-Papier am Mittwoch nicht verabschieden. Dieses umfasst 16 Anträge für Maßnahmen, die ein "sicheres Stadionerlebnis" gewährleisten sollen.

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