Demnächst wird sich der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne mit dem Fall des italienischen Radfahrers Fabrizio Guidi beschäftigen, dessen Urin im sächsischen Kreischa zunächst positiv, dann negativ getestet worden war. "Dort wird es zur Zerreißprobe kommen", sagt Guidis Anwalt Michael Lehner aus Heidelberg. Die Sportverbände beharren auf der Wirksamkeit des Tests. Sollte er für untauglich erklärt werden, könnten weitere Klagen gesperrter Sportler folgen - etwa des zwischenzeitlichen Skilanglauf-Olympiasiegers Johann Mühlegg. Zuletzt hatte eine australische Studie den Test angezweifelt. In der vergangenen Woche hat zudem der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) vor dem Kölner Landgericht eine Entschuldigungserklärung abgeben müssen, weil er den kenianischen Langläufer Bernard Lagat nach einem verunreinigten Test mehrere Wochen gesperrt hatte. Der IAAF fürchtet eine Schadensersatzklage Lagats über mehrere hunderttausend Dollar.
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