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23.06.2009
 

Verweigerte Dopingprobe

Cas sperrt Eishockeyprofi Busch für zwei Jahre

Schock für Florian Busch: Der Internationale Sportgerichtshof hat den Eishockey-Nationalspieler für zwei Jahre gesperrt. Zum Verhängnis wurde ihm eine verweigerte Dopingprobe - auch wenn sich das Gericht mit der Entscheidung lange Zeit ließ.

Hamburg - Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat Eishockey-Nationalspieler Florian Busch wegen der Verweigerung einer Doping-Kontrolle für zwei Jahre bis zum 21. Februar 2011 gesperrt. Die Sperre des Stürmers beginnt rückwirkend am 22. April dieses Jahres. Der Profi von DEL-Meister Eisbären Berlin hatte am 6. März 2008 den Test verweigert, war aber von der deutschen Sportgerichtsbarkeit aus formalen Gründen nicht gesperrt worden und hatte danach an der Weltmeisterschaft teilgenommen.

Eishockey-Profi Busch (r.): Zwei Jahre kein SpielZur Großansicht
dpa

Eishockey-Profi Busch (r.): Zwei Jahre kein Spiel

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) hatte daraufhin gegen zwei Entscheidungen beim Cas Berufung eingelegt: Zum einen gegen das Urteil des Adhoc-Schiedsgerichtes des Deutschen Sportbundes (DOSB), Busch nicht zu sperren; zum anderen gegen den Eishockey-Weltverband IIHF wegen der Zulassung Buschs für die WM. Busch darf nun bis zum Ablauf der Sperre weder national noch international eingesetzt werden.

Die Verhandlung vor dem Cas hatte bereits am 22. April stattgefunden. Die Richter nutzten somit den Zeitraum bis zu einem Urteil wegen des komplizierten Sachverhalts voll aus.

Der 24-Jährige hatte am 6. März 2008 zu Hause Besuch von den Kontrolleuren der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) erhalten, die ihn testen wollten. Busch weigerte sich seinerzeit, eine Urinprobe abzugeben. Zwei Stunden später meldete er sich telefonisch bei der Nada und wollte den Test nachholen. Man teilte ihm mit, dass dies nicht mehr möglich sei. Es lag ein klarer Verstoß gegen die Dopingrichtlinien vor, die dafür zwingend eine Sperre von zwei Jahren vorsehen.

Busch hatte in der Verhandlung ausgesagt, dass er angeblich nicht gewollt habe, dass die Probe in seiner Wohnung genommen wird und angeboten, dafür in die zehn Minuten entfernte Trainingshalle zu gehen. Dies habe der Kontrolleur abgelehnt, woraufhin es zum Streit gekommen sei. Dagegen habe der Kontrolleur ausgesagt, er habe den Gang in die Trainingshalle vorgeschlagen, was Busch nicht wollte.

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