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04.09.2009
 

Trainingserlaubnis

Sportgericht setzt für Pechstein Anti-Doping-Code außer Kraft

Eisschnellläuferin Pechstein: Trainingserlaubnis nach Eilantrag Zur Großansicht
AFP

Eisschnellläuferin Pechstein: Trainingserlaubnis nach Eilantrag

Teilerfolg für Claudia Pechstein: Die wegen auffälliger Blutwerte gesperrte Eisschnellläuferin darf wieder mit der Verbandsmannschaft trainieren. Dies entschied der Internationale Sportgerichtshof und setzt damit sogar einen Teil des Anti-Doping-Codes außer Kraft.

Hamburg - Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) bestätigte zwar die derzeit gültige Wettkampfsperre gegen die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin, Pechstein darf aber ab sofort wieder an offiziellen Trainingseinheiten der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) teilnehmen. Das gab der Cas am Freitag bekannt.

Damit kann sich die 37-Jährige, die wegen der Sperre beim Cas einen Eilantrag eingereicht hatte, weiterhin Hoffnungen auf eine Teilnahme an ihren sechsten Olympischen Spielen 2010 in Vancouver machen. Der Cas setzte für Pechstein überraschend einen Teil des Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) außer Kraft (Artikel 10.10. 1). Dieser besagt, dass gesperrten Athleten auch die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen verboten ist.

"Mit Blickrichtung auf die Olympischen Spiele wird nun natürlich einiges leichter", sagte Pechstein. Der grundsätzliche Spruch des Cas zur Zwei-Jahres-Sperre soll von dieser Entscheidung unberührt bleiben. "Bei aller Kraft, die Claudia hat: Sie kann nicht nur alleine trainieren und dann davon ausgehen, dass sie in Vancouver startet. Das ist so gut wie unmöglich", hatte DESG-Präsident Gerd Heinze vor der Cas-Entscheidung über den Eilantrag gesagt.

Pechsteins Anwalt Simon Bergmann hatte ein dauerhaftes Trainingsverbot für seine Mandantin als "irreparablen Schaden" bezeichnet. Der Eislauf-Weltverband (Isu) hatte Pechstein wegen auffälliger Blutwerte anhand von Indizien und ohne positiven Befund für zwei Jahre gesperrt. Sie bestreitet den Vorwurf des Blutdopings.

jok/sid

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Kampf gegen Doping

Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada)

Am 10. November 1999 wurde auf Initiative des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) die unabhängige Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) in Lausanne gegründet. Zusammen mit den nationalen NOKs und staatlichen Organisationen will die Wada die internationale Dopingbekämpfung fördern und einheitliche Standards für Kontrollen in allen Ländern schaffen. Das Anti-Doping-Programm der Wada wurde im März 2003 von allen Delegierten der internationalen Sportverbände, der Regierungen und dem IOK auf der Welt-Anti-Doping-Konferenz in Kopenhagen angenommen. Der Welt-Anti-Doping-Codex löste im darauffolgenden Jahr den Anti-Doping-Code der Olympischen Bewegung ab und gilt seit den Spielen in Athen 2004 auch für die Olympischen Spiele.

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