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25.11.2009
 

Blutdoping-Affäre

Sportgerichtshof bestätigt Pechstein-Sperre

Dopingsperre: Der tiefe Fall der Claudia Pechstein
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DPA

Der internationale Sportgerichtshof Cas hat die vom Eisschnelllauf-Weltverband verhängte Sperre für die deutsche Athletin Claudia Pechstein bestätigt. Das Management der 37-Jährigen kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Hamburg - Fassungslosigkeit, Bestürzung und unbändige Wut bei Claudia Pechstein: Nach dem Urteilsspruch des höchsten Sportgerichts droht Deutschlands erfolgreichster Winter-Olympionikin das Karriereende. Pechsteins Management kündigte an, vor der nächsten Instanz, dem Schweizer Bundesgericht, Berufung einzulegen.

"Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart. Nach dem wochenlangen unwürdigen Hin und Her war das Urteil aber abzusehen. Ich bin nicht mehr über das Ergebnis geschockt, sehr wohl aber darüber, wie es zustande gekommen ist", sagte Pechstein in einer ersten Reaktion "Erst die Isu, jetzt der Cas. Ich habe lernen müssen, dass es ausgerechnet vor Sportgerichten offenbar keinen Platz für das im Sport so oft beschworene Fairplay gibt", so Pechstein.

"Wie man mich ohne Beweis, aufgrund eines einzigen Indizes, das zudem in der Wissenschaft noch sehr umstritten ist, sperren kann, wird mir für immer unbegreiflich bleiben", fügte sie hinzu. "Ich werde mich jetzt keinesfalls geschlagen geben. Der gerichtliche Weg wird erst dann zu Ende sein, wenn die Gerechtigkeit gesiegt hat", erklärte Pechstein. Ihr Anwalt Simon Bergmann sprach von eine "schwarzen Tag für die Sportrechtsprechung."

DESG akzeptiert Urteil zähneknirschend

Der Eislauf-Weltverband Isu hatte die Berlinerin, die jegliches Blutdoping bestreitet, am 3. Juli wegen auffälliger Blutwerte rückwirkend für zwei Jahre gesperrt. Pechstein war als erste Sportlerin aufgrund von indirekten Dopingnachweisen von den Wettbewerben ausgeschlossen worden. Dagegen war sie vor dem Sportgericht in Berufung gegangen.

Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) hat das Urteil bereits akzeptiert und wird keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Gleichwohl kritisierte DESG-Präsident Gerd Heinze die Entscheidung. "Der CAS hat unsere Auffassung von Recht und Fairplay nicht geteilt. Das ist ein Tiefschlag für mein Rechtsempfinden", sagte Heinze: "Wie müssen das Urteil akzeptieren und werden keine weiteren Stellen anlaufen. Wir sind dem Dopingkampf verpflichtet und müssen jetzt im Sinne unserer Satzungen und Richtlinien handeln."

Heinze weigerte sich allerdings, nach dem Urteil von seiner persönlichen Unschuldsvermutung abzurücken. "Es ist menschlich nicht möglich, Claudia wie eine heiße Kartoffel fallen zu lassen." Die DESG hatte ebenso wie Pechstein gegen die vom Weltverband Isu verhängte Zweijahressperre vor dem CAS Berufung eingelegt.

Pechstein-Anwalt rechnet mit Prozessflut

Nach diesem Urteil könnten nun zahlreich Sperren gegen verdächtige Sportler in allen olympischen Verbänden folgen. "Ich bin der festen Überzeugung, dass der Cas die Reichweite der auch im Sportrecht geltenden Unschuldsvermutung verkannt hat", erklärte Bergmann.

"Soweit der CAS hier nach dem Grundsatz 'Der Zweck heiligt die Mittel' vorgegangen ist, könnte dies ein klassisches Eigentor werden. Man muss damit rechnen, dass nun zahlreiche Verbände versuchen werden, Athleten auf Basis fragwürdiger Blutwerte zu sperren. Ich rechne mit einer Prozessflut", sagte Bergmann und sprach von einem 'schwarzen Tag für die Sportrechtsprechung.'"

Pechstein muss nun auch um ihren Beamtenstatus bei der Bundespolizei fürchten, die bereits ein Disziplinarverfahren eröffnet hat. Die Sperre endet am 9. Februar 2011.

mig/sid/dpa

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Die neuesten Beiträge:
03.12.2009 von Kailash:

Interessant Ich denke auch, dass die Dopingexperten des CAS mehr Informationen zur Verfügeung haben, wie der Öffentlichkeit bekannt ist. Nicht umsonst ist das Urteil so eindeutig und zweifelsfrei. Abwarten, da kommt noch [...] mehr...

03.12.2009 von Kailash:

Das spricht für die gute Medienarbeit des CP Clans. Aber die Zeit wird dies relativieren, warten wir es ab. mehr...

03.12.2009 von wolfman11:

Dies zeigt, dass man sich glücklicherweise auf das Rechtsempfinden der Bürger verlassen kann mehr...

03.12.2009 von jasyd:

Und nicht vergessen, es ist das Kammergericht in Berlin, das auch schon dem Fritzen gezeigt hätte, wo der Hammer hängt. mehr...

03.12.2009 von jasyd:

Vielleicht kann mir einer der Experten erklären, warum eine Sportlerin in den Trainingsphasen sehr oft nur auf einen Wert von 1,0, also weit unter dem unteren Wert, getestet wurde und nicht beweisen musste, wie sie zu diesen [...] mehr...

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Dopingsubstanzen und ihre Wirkung

Epo/HGH

Die Ausdauerleistungsfähigkeit ist wesentlich vom Sauerstoffaufnahmevermögen abhängig. Erythropoetin (Epo), ein Peptidhormon, stimuliert die Produktion roter Blutkörperchen. Die erhöhte Anzahl im Organismus zirkulierender Erythrozyten führt zu einer Verbesserung der Sauerstoffaufnahmekapazität des Blutes und hat damit eine Steigerung der Ausdauerleistungsfähigkeit zur Folge.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verbietet seit mehr als zwölf Jahren den Gebrauch von Epo. Seit 1983 ist es möglich, Epo synthetisch herzustellen. Entwickelt wurde es für Patienten mit schweren Nierenleiden, bei denen Blutarmut auftritt. Epo gehört zur Gruppe der Peptidhormone. Ebenso wie das Wachstumshormon HGH, das zur Behandlung von Kleinwüchsigkeit eingesetzt wird. Das Wachstumshormon HGH lässt nicht nur die Muskeln, sondern auch die Knochen wachsen, mit langen Gliedmaßen, einem verformten Kopf und Riesenhänden als Folge. Zudem verändert sich die Struktur der Organe. Auch bei den Peptid-Hormonen gibt es immer neue Varianten, die mit heutigen Dopingtests nicht erkannt werden. (mit dpa)

Anabolika

Stimulanzien

Narkotika

Der neue Wada-Code

Härtere Strafen

Für schwerwiegende Erstverstöße wie systematisches Doping oder Verhinderung der Aufdeckung von Vergehen wurde die Sperre von zwei auf vier Jahre angehoben. Drei Verstöße gegen die Meldepflicht ("Missed Tests") binnen 18 Monaten führen zu einer Sperre von ein bis zwei Jahren. Nach einer positiven A-Probe wird eine provisorische Suspendierung des Athleten ausgesprochen. Die B-Probe muss spätestens sieben Tage später analysiert sein.

Flexibilität

Kronzeugenregelung

Gültigkeit






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