ThemaClaudia PechsteinRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
25.11.2009
 

Pechstein-Urteil

63 Seiten, zwei Jahre, eine Verliererin

Ein Kommentar von Jens Weinreich

Eisschnellläuferin Pechstein (2006): Durchbruch für den indirekten Dopingnachweis?Zur Großansicht
ddp

Eisschnellläuferin Pechstein (2006): Durchbruch für den indirekten Dopingnachweis?

Claudia Pechsteins Sperre wurde vom Internationalen Sportgerichtshof bestätigt, die Richter zerpflückten die Verteidigungsstrategie der Eisschnellläuferin. Nun könnte die indirekte Dopingenttarnung Schule machen. Doch die entscheidende Frage hat auch der Cas nicht beantwortet.

Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat entschieden. Die erhöhten Blutwerte von Claudia Pechstein sind nur durch eine unerlaubte Manipulation des eigenen Blutes zu erklären. So lautet zusammengefasst das 63 Seiten starke Urteil. Pechstein bleibt zwei Jahre gesperrt. Der Eislauf-Weltverband (Isu), der Pechstein am 1. Juli sanktioniert hatte, habe den Beweis einer Manipulation hinreichend erbracht, erklärten die drei Cas-Richter.

Dieses Urteil könnte der Durchbruch für den sogenannten indirekten Dopingnachweis sein. Sportfunktionäre und Sportpolitiker sprechen vielleicht etwas vorschnell von einem wegweisenden oder gar historischen Urteil. Für eine solche Einschätzung ist es noch zu früh.

Zurückhaltung empfiehlt sich schon deshalb, weil das Schweizer Bundesgericht, das Pechstein nun anrufen wird, das Cas-Urteil immer noch kippen könnte. Egal, wie das juristische Tauziehen im kommenden Jahr ausgeht. Parallel dazu werden die Verbände unter dem Patronat der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) weiter an den vielfältigen Methoden des indirekten Nachweises feilen, Daten sammeln, vergleichbarer machen und das Regelwerk anpassen.

Diese Form der Dopingenttarnung könnte dennoch Schule machen. Im Eislaufen, im Skisport, im Radsport - und in jenen olympischen Sparten, die sich noch zurückhalten, wie etwa in der Leichtathletik. Überzeugender noch als im 15-seitigen Verdikt der Isu-Disziplinarkommission werden im 63 Seiten umfassenden Cas-Schriftstück nahezu alle Erklärungsversuche der Verteidigung widerlegt. Pechsteins Management und ihr Anwalt hatten über Monate gegen die Isu-Dopingfahnder und die Analytiker angeredet. Die hätten weder die Messtechnik beherrscht noch die Geräte kalibrieren können, hieß es. Davon kann nun keine Rede mehr sein.

Schrezenmeier-Gutachten das "entscheidende Element"

Das Urteil verrät außerdem einige hochinteressante neue Details über den Fall, die weiter recherchiert werden müssten. So heißt es etwa, Pechstein habe der Isu Anfang dieses Jahres so auffällig viele Änderungen über ihre Aufenthaltsorte abgegeben, dass sie kaum noch für Trainingskontrollen zu erreichen gewesen sein soll.

Und das Urteil liefert auch Erklärungen dafür, warum erhöhte Retikulozytenwerte eben doch ein hartes Indiz sind, selbst wenn Hämatokrit- und Hämoglobinwerte nicht auffällig steigen. Das "entscheidende Element" aber, sagen die Cas-Richter, war das Gutachten des Hämatologen Hubert Schrezenmeier aus Ulm, der Pechstein eine exzellente gesundheitliche Verfassung bescheinigte und krankheitsbedingte Veränderungen des Blutbildes ausschloss.


Selbst die Aussagen des von Pechsteins PR-Arbeitern zuletzt ins mediale Gefecht gebrachten Berliner Gutachters Christof Dame, der eine mögliche Variation des Epo-Gens ins Feld führte, überzeugten die Cas-Richter nicht. Dame selbst räumte ein, dass seine Forschung mehr Fragen aufwerfe, als Antworten liefere, notiert das Panel. Sein Bericht trage deshalb nicht zur Entlastung der Angeklagten bei.

Die Frage aller Fragen kann nur Claudia Pechstein selbst beantworten

Es gibt in der Affäre um Blutdoping damit nur eine Verliererin: die fünfmalige Olympiasiegerin aus Berlin. Pechstein wird das Urteil anfechten, doch sie wird im Februar 2010 in Vancouver nicht zum sechsten Mal an Olympischen Winterspielen teilnehmen. Denn eine Entscheidung des Bundesgerichts, das binnen 25 Jahren nur zwei Cas-Urteile gekippt hat, ist kaum bis Ende Januar zu erwarten. Die Frage, ob Claudia Pechstein tatsächlich gedopt hat, hat allerdings auch der Cas nicht beantwortet.

Das war nicht Aufgabe der drei Sportrichter, die lediglich - schwierig genug - ein Konvolut von Fakten, Darstellungen und Behauptungen prüfen mussten. Die Frage aller Fragen kann nur Claudia Pechstein beantworten. Sie sagt weiter: nein.

Man stelle sich nun vor, es gäbe in Deutschland einen Straftatbestand des Sportbetruges. Jenen Straftatbestand, gegen den sich eine Allianz von Funktionären und Sportpolitikern energisch wehrt. Man stelle sich vor, die Ermittler würden losziehen, das Umfeld der Claudia Pechstein ausleuchten (Trainer, Betreuer, Mediziner und den deutschen Verband), Kontobewegungen prüfen, Vernehmungen durchführen. Anhaltspunkte liefert das Urteil, das auf "sophisticated methods" des Blutdopings hinweist.

Derlei Recherchen, energisch durchgeführt mit dem Instrumentarium von Strafverfolgungsbehörden, könnten dabei helfen, sich der Wahrheit anzunähern. So aber ist im Fall Pechstein weiter ein Spiel mit Emotionen möglich. Angeblich, so behauptet es der Sportinformationsdienst, glauben rund 60 Prozent der Deutschen an die Unschuld von Claudia Pechstein. Noch immer.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 970 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
03.12.2009 von Kailash:

Interessant Ich denke auch, dass die Dopingexperten des CAS mehr Informationen zur Verfügeung haben, wie der Öffentlichkeit bekannt ist. Nicht umsonst ist das Urteil so eindeutig und zweifelsfrei. Abwarten, da kommt noch [...] mehr...

03.12.2009 von Kailash:

Das spricht für die gute Medienarbeit des CP Clans. Aber die Zeit wird dies relativieren, warten wir es ab. mehr...

03.12.2009 von wolfman11:

Dies zeigt, dass man sich glücklicherweise auf das Rechtsempfinden der Bürger verlassen kann mehr...

03.12.2009 von jasyd:

Und nicht vergessen, es ist das Kammergericht in Berlin, das auch schon dem Fritzen gezeigt hätte, wo der Hammer hängt. mehr...

03.12.2009 von jasyd:

Vielleicht kann mir einer der Experten erklären, warum eine Sportlerin in den Trainingsphasen sehr oft nur auf einen Wert von 1,0, also weit unter dem unteren Wert, getestet wurde und nicht beweisen musste, wie sie zu diesen [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Sport
alles zum Thema Claudia Pechstein

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH




Dopingsubstanzen und ihre Wirkung

Epo/HGH

Die Ausdauerleistungsfähigkeit ist wesentlich vom Sauerstoffaufnahmevermögen abhängig. Erythropoetin (Epo), ein Peptidhormon, stimuliert die Produktion roter Blutkörperchen. Die erhöhte Anzahl im Organismus zirkulierender Erythrozyten führt zu einer Verbesserung der Sauerstoffaufnahmekapazität des Blutes und hat damit eine Steigerung der Ausdauerleistungsfähigkeit zur Folge.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verbietet seit mehr als zwölf Jahren den Gebrauch von Epo. Seit 1983 ist es möglich, Epo synthetisch herzustellen. Entwickelt wurde es für Patienten mit schweren Nierenleiden, bei denen Blutarmut auftritt. Epo gehört zur Gruppe der Peptidhormone. Ebenso wie das Wachstumshormon HGH, das zur Behandlung von Kleinwüchsigkeit eingesetzt wird. Das Wachstumshormon HGH lässt nicht nur die Muskeln, sondern auch die Knochen wachsen, mit langen Gliedmaßen, einem verformten Kopf und Riesenhänden als Folge. Zudem verändert sich die Struktur der Organe. Auch bei den Peptid-Hormonen gibt es immer neue Varianten, die mit heutigen Dopingtests nicht erkannt werden. (mit dpa)

Anabolika

Stimulanzien

Narkotika


Der neue Wada-Code

Härtere Strafen

Für schwerwiegende Erstverstöße wie systematisches Doping oder Verhinderung der Aufdeckung von Vergehen wurde die Sperre von zwei auf vier Jahre angehoben. Drei Verstöße gegen die Meldepflicht ("Missed Tests") binnen 18 Monaten führen zu einer Sperre von ein bis zwei Jahren. Nach einer positiven A-Probe wird eine provisorische Suspendierung des Athleten ausgesprochen. Die B-Probe muss spätestens sieben Tage später analysiert sein.

Flexibilität

Kronzeugenregelung

Gültigkeit





TOP



TOP