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08.12.2009
 

Umstrittene Eisschnellläuferin

Pechstein darf in Salt Lake City starten

Eisschnellläuferin Pechstein: Starterlaubnis für den Weltcup in den USAZur Großansicht
DDP

Eisschnellläuferin Pechstein: Starterlaubnis für den Weltcup in den USA

Überraschende Wende im Fall Claudia Pechstein: Die Eisschnellläuferin darf trotz Sperre am Freitag beim Weltcup in Salt Lake City starten. Das Schweizer Bundesgericht gab einem Eilantrag der Berlinerin statt - die sich damit die letzte Chance für die Olympia-Qualifikation sichert.

Hamburg - Das Schweizer Bundesgericht hat dem Eilantrag der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein stattgegeben. Das bestätigten Pechsteins Manager Ralf Grengel und ihr Anwalt Simon Bergmann. Damit darf Pechstein beim Weltcup am Wochenende in Salt Lake City (USA) starten. Dort will sie über die 3000-Meter-Strecke ihre letzte Chance auf die Qualifikation für die Olympischen Winterspiele im Februar 2010 in Vancouver nutzen.

Pechstein erfuhr die Nachricht am Dienstagvormittag beim Training auf der Eisbahn in Berlin-Hohenschönhausen. "Es ist für mich natürlich super zu wissen, dass sich das Training der vergangenen Wochen gelohnt hat und ich jetzt die Möglichkeit bekomme, mich für Olympia zu qualifizieren", sagte die 37-Jährige.

"Das war eine Interessensabwägung des Gerichts. Wenn Claudia nicht hätte teilnehmen können, wäre Olympia für sie gestorben gewesen. Hätten dann aber unsere Rechtsmittel Erfolg gehabt, wäre ein irreperabler Schaden entstanden. Deshalb überwogen Claudias Interessen", sagte Bergmann, stellte jedoch klar: "Das ist kein Indiz dafür, dass unsere Beschwerde im Hauptsacheverfahren automatisch auch Erfolg haben wird."

Gerd Heinze, Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), hatte bereits zuvor signalisiert, dass der Verband Pechstein bei einem erfolgreichen Eilantrag für den Weltcup in der Olympiastadt von 2002 nominieren würde. Der Eislauf-Weltverband Isu wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben. Laut Bergmann ist die Isu aber an das gerichtliche Urteil gebunden. Sollte Pechstein die Norm für Olympia schaffen, hängt ihr Start in Vancouver laut Heinze aber noch vom Hauptverfahren ab. "Wir würden sie nominieren, aber das ist eine einseitige Betrachtung. Das müsste noch mit allen anderen beteiligten Parteien abgesprochen werden", sagte Heinze.

Beschwerde im Hauptsache-Verfahren erst im neuen Jahr

Erst am Montag hatten ihre Anwälte den Eilantrag beim Schweizer Bundesgericht gestellt. In dem Schriftsatz sind zahlreiche Verfahrensfehler aufgelistet, die der Internationale Sportgerichtshof Cas bei seiner Urteilsbegründung am 25. November aus Sicht der Pechstein-Anwälte gemacht hat. Mit dem Einspruch im Hauptsache-Verfahren vor dem Schweizer Gericht hat die Pechstein-Seite 30 Tage Zeit. Da aber die Weihnachtsfeiertage dazwischen liegen, wird die Beschwerde erst im neuen Jahr eingereicht.

Der Weltverband Isu hatte Pechstein, die jegliches Blutdoping bestreitet, am 3. Juli dieses Jahres wegen auffälliger Blutwerte rückwirkend für zwei Jahre gesperrt. Pechstein war als erste Sportlerin aufgrund von indirekten Dopingnachweisen (mehrfach überhöhter Retikulozytenwert) von den Wettbewerben ausgeschlossen worden.

Pechstein muss auch um ihren Beamtenstatus bei der Bundespolizei fürchten, die bereits ein Disziplinarverfahren eröffnet hat. Die Sperre endet am 9. Februar 2011.

suc/fsc/sid/dpa

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Die neuesten Beiträge:
16.12.2009 von ray4901: Eigentore 2 und 3

Genau das was stoneg verlangt hat ????. Paranoid ist Ihre "Beweisführung" Wie verhält es sich mit Autobomben? Der Verfassungsschutz wird sich, etwas im "Hintergrund" zwar, sehr wohl drum kümmern, wer [...] mehr...

16.12.2009 von stoneg:

Das passt doch überhaupt nicht mit dem zusammen, was Sie hier bisher schreiben. Sie sprechen doch der WADA jegliche Rechte ab, jemanden überhaupt zu sperren - also ein faktisch ein Berufsverbot zu erteilen. Dass die WADA das [...] mehr...

16.12.2009 von ray4901:

in den Händen der spanischen Justiz liegt der direkte oder indirekte Beweis. Die sitzen drauf, wohl, weil einige prominente Iberer im Blutbeutellager mit drin liegen. Und weil die Welt ausserhalb dieses Forums wie [...] mehr...

16.12.2009 von Robert Rostock:

Das mit der Manipulation des Urins wurde in einer früheren SPON-Diskussion von einem Teilnehmer aus eigener Erfahrung vehement bestritten, weil man sich eben nicht mal so plötzlich einen Katheter legen kann, schon gar nicht ohne [...] mehr...

16.12.2009 von ray4901: Eigentor bestätigt

das bedeutet, Herr Rostock, dass zumindest Sportler, die in einer international organisierten Sportart tätig sind, mit dem unmittelbaren oder mittelbaren Zweck, auch Geld zu verdienen, diese "Schikanen" auf sich nehmen [...] mehr...

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Dopingsubstanzen und ihre Wirkung

Epo/HGH

Die Ausdauerleistungsfähigkeit ist wesentlich vom Sauerstoffaufnahmevermögen abhängig. Erythropoetin (Epo), ein Peptidhormon, stimuliert die Produktion roter Blutkörperchen. Die erhöhte Anzahl im Organismus zirkulierender Erythrozyten führt zu einer Verbesserung der Sauerstoffaufnahmekapazität des Blutes und hat damit eine Steigerung der Ausdauerleistungsfähigkeit zur Folge.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verbietet seit mehr als zwölf Jahren den Gebrauch von Epo. Seit 1983 ist es möglich, Epo synthetisch herzustellen. Entwickelt wurde es für Patienten mit schweren Nierenleiden, bei denen Blutarmut auftritt. Epo gehört zur Gruppe der Peptidhormone. Ebenso wie das Wachstumshormon HGH, das zur Behandlung von Kleinwüchsigkeit eingesetzt wird. Das Wachstumshormon HGH lässt nicht nur die Muskeln, sondern auch die Knochen wachsen, mit langen Gliedmaßen, einem verformten Kopf und Riesenhänden als Folge. Zudem verändert sich die Struktur der Organe. Auch bei den Peptid-Hormonen gibt es immer neue Varianten, die mit heutigen Dopingtests nicht erkannt werden. (mit dpa)

Anabolika

Stimulanzien

Narkotika


Der neue Wada-Code

Härtere Strafen

Für schwerwiegende Erstverstöße wie systematisches Doping oder Verhinderung der Aufdeckung von Vergehen wurde die Sperre von zwei auf vier Jahre angehoben. Drei Verstöße gegen die Meldepflicht ("Missed Tests") binnen 18 Monaten führen zu einer Sperre von ein bis zwei Jahren. Nach einer positiven A-Probe wird eine provisorische Suspendierung des Athleten ausgesprochen. Die B-Probe muss spätestens sieben Tage später analysiert sein.

Flexibilität

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Gültigkeit





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