Hamburg - Der Klassiker-Spezialist begründet seine Haltung damit, dass die Unterzeichnung der Ehrenerklärung für einen sauberen Sport gegen seine Menschenrechte verstoße. Er will deshalb auch keine DNA-Probe abgeben. Bettini ist nicht nur Titelverteidiger, sondern gewann 2004 auch das Straßenrennen der Olympischen Spiele in Athen.
Weltmeister Bettini: Verstoß gegen die Menschenrechte
Juristisch gesehen hat die UCI dagegen keine Handhabe. Das hatte bereits der Fall Elk-Haus bei der Deutschland-Tour bewiesen. Das zweitklassige österreichische Team hatte sein Startrecht vor einem Hamburger Gericht eingeklagt, obwohl die Ehrenerklärungen nicht fristgerecht eingereicht worden waren.
bri/sid
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