Blutdoping-Affäre: Nada zieht vor Sportgerichtshof, WDR siegt gegen Franke

Der Fall der in Erfurt praktizierten UV-Behandlung von Blut geht vor den Internationalen Sportgerichtshof. Zuvor hatte das Deutsche Sportschiedsgericht einen Radsportler freigesprochen. Der Mediziner Andreas Franke hat vor Gericht hingegen eine Niederlage erlitten.

Blutprobe: Nada will Urteil zur UV-Behandlung von Blut prüfen lassenZur Großansicht
dapd

Blutprobe: Nada will Urteil zur UV-Behandlung von Blut prüfen lassen

Hamburg - Die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (Nada) will vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Cas) überprüfen lassen, ob die in Erfurt praktizierte UV-Behandlung von Blut wirklich kein Doping-Verstoß gewesen ist. Nach einem Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichts vom 2. November dieses Jahres war die UV-Behandlung von Blut vor dem 1. Januar 2011 nicht als Doping eingestuft worden.

"Das Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichts ist zwar richtungsweisend, aber das heißt nicht, dass wir damit einverstanden sind. Wir wollen nun auf internationaler Ebene Rechtssicherheit vor allem für diesen Tatbestand für den Zeitraum vor 2011 erlangen", sagte Nada-Chefjustiziar Lars Mortsiefer.

Das Verfahren um die UV-Behandlung von Blut zwischen der Nada und einem Radsportler endete vor dem Schiedsgericht mit einem Freispruch für den namentlich nicht genannten Athleten.

Derweil hat der Mediziner Andreas Franke vor Gericht eine Niederlage erlitten. Der Autor Hans-Joachim Seppelt und der Westdeutsche Rundfunk (WDR) dürfen wie im WDR-Beitrag vom Januar wieder behaupten, der Arzt habe am Olympia-Stützpunkt Erfurt mit seiner UV-Blutbehandlung eine verbotene Methode angewendet. Laut OLG-Richterin Stefanie Rüntz kam der Senat zur Auffassung, die Kommentare des WDR seien erlaubte Meinungsäußerungen gewesen. Danach zog Franke seinen Antrag auf Unterlassung zurück.

Anders geurteilt hatte im Juni das Landgericht Köln. Damals hatte Franke eine einstweilige Verfügung gegen Autor und Sender erwirkt. Der WDR hatte dann vor dem OLG Einspruch eingelegt.

mib/sid/dpa

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