Doping im Radsport: Hamilton wirft Radverband Vertuschung vor
Nächste Runde im Fall Lance Armstrong: Sein früherer Teamkollege Tyler Hamilton hat den Radweltverband UCI bezichtigt, eine positive Dopingprobe Armstrongs ignoriert zu haben. Der ehemalige Champion weist die Vorwürfe ebenso zurück wie der Verband.
Hamburg - Tyler Hamilton weitet seine Vorwürfe gegen den siebenfachen Tour-de-France-Sieger Lance Armstrong auch auf den Radsport-Weltverband UCI aus: Der Verband soll eine positive Dopingprobe Armstrongs von der Tour de Suisse 2001 verheimlicht haben. Das behauptete Hamilton in der Sendung "60 Minutes" im US-Sender CBS. Ähnliche Vorwürfe hatte vor einem Jahr bereits Floyd Landis erhoben, der wie Hamilton ebenfalls zu Armstrongs Team US Postal zählte.
"Ich weiß, dass er einen positiven Test hatte. Er hat es mir mal ganz nebenbei erzählt und wirkte dabei total entspannt. Er hat sogar darüber gelacht", sagte Hamilton, der selbst zweimal des Dopings überführt wurde. Der Verband soll das Testergebnis seinerzeit bewusst nicht öffentlich gemacht haben. "Ich kenne nicht alle Details, aber Leute aus Lances Team und Leute von der anderen Seite, ich glaube Leute aus dem Verband, haben einen Weg gefunden, darüber hinwegzusehen. Das hat Lance mir erzählt", sagte Hamilton weiter.
CBS führte als Beleg die Aussage eines Schweizer Laborleiters an die amerikanische Bundespolizei FBI an, wonach ein UCI-Mitglied dem fraglichen Test keine Konsequenzen folgen lassen wollte und stattdessen nur ein Treffen mit Armstrong anberaumte. Die UCI selbst betonte in einem Brief, dass es 2001 kein positives Testergebnis bei Armstrong gegeben habe.
Armstrongs Anwalt spricht von "Sensationsberichterstattung"
Armstrongs Anwalt Mark Fabiani warf CBS einen "Mangel an journalistischer Fairness" und "Sensationsberichterstattung" vor. Der Fernsehsender habe sich "zweifelhafter Quellen" bedient und dabei "beinahe 500 unauffällige Dopingtests" bei Armstrong komplett ignoriert". Fabiani wies zum wiederholten Male darauf hin, das Armstrong zu den "meistgetesten Athleten der Geschichte" zähle.
Am Samstag war neben Hamilton auch Armstrongs langjähriger Teamkollege George Hincapie mit neuen Dopingvorwürfen gegen den siebenfachen Toursieger zitiert worden. Hincapie soll laut CBS bei den Ermittlungsbehörden ausgesagt haben, Augenzeuge der Dopingpraktiken Armstrongs gewesen zu sein.
Hincapie selbst meldete sich über Twitter: "Ich kann nichts kommentieren, was mit den laufenden Ermittlungen zu tun hat. Ich kann nur sagen, dass ich nicht mit CBS gesprochen habe. Ich habe keine Ahnung, woher die ihre Informationen haben." Die Vorwürfe selbst dementierte er allerdings nicht.
Armstrong stritt sämtliche Anschuldigungen auf seiner Internetseite www.facts4lance.com energisch ab: "Wir sind überzeugt, dass die Aussagen, die Hincapie gemacht haben soll, falsch und die Berichte unwahr sind."
aha/sid/reuters
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- Montag, 23.05.2011 – 10:20 Uhr
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Für Athletinnen und Athleten bestehen je nach Leistungsniveau unterschiedliche Bestimmungen zu der obligatorischen Meldepflicht. Die Ein-Stunden-Regelung verpflichtet bestimmte Athleten für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Die genaue Stunde muss jeweils am Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, darf aber innerhalb von 24 Stunden verändert und aktualisiert werden. Wird der Athlet in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, wird ein sogenannter Strike für das Kontrollversäumnis ausgesprochen. Wenn ein Sportler innerhalb von 18 Monaten drei Verwarnungen kassiert hat, muss er mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren rechnen. Strikes von verschiedenen Organisationen ( Wada , Nada sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.
Die Ein-Stunden-Regelung wird durch die Angabe von Aufenthaltsdaten zum Ende eines Quartals für jeden Tag der darauffolgenden drei Monate ergänzt. Wird ein Athlet bei einer Stichprobe nicht am angegebenen Ort angetroffen, kann ebenfalls ein Strike erteilt werden. Mannschaftssportler aus gering gefährdeten Sportarten werden in Mannschafts-Whereabouts getestet. Dafür melden die Vereine der Nada die Trainingspläne der Mannschaft.Aufgrund des seit Beginn 2009 gültigen neuen Nada-Codes werden Athleten je nach Risikobewertung der Agentur für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten: Im International Registered Testing Pool (RTP) sind rund 1400 Athleten zusammengefasst, zu denen A-Kader und A-Nationalteams der Sportarten der Gefährdungsstufe I gehören. Sie müssen nicht nur bis zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die Ein-Stunden-Regelung beachten. Im Nationalen Testpool (NTP) für Kader-Athleten der Gefährdungsstufe II und III gilt diese Regel nicht. Alle anderen Athleten werden im Allgemeinen Testpool (ATP) zusammengefasst.
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