Doping im Radsport: Ullrich will Armstrongs Tour-Siege nicht
Lance Armstrong droht nach seiner lebenslangen Sperre durch die Usada auch die Aberkennung seiner Erfolge bei der Tour de France. Davon profitieren könnte Jan Ullrich. Dem ehemaligen Radprofi könnten nachträglich drei Tour-Siege zugesprochen werden - allein haben will er sie nicht.
Hamburg - Jan Ullrich erhebt keine Ansprüche auf drei Tour-de-France-Titel seines seit Freitag lebenslang gesperrten ehemaligen Rivalen Lance Armstrong. "Ich werde mich sicherlich nicht mit fremden Federn schmücken", sagte der ehemalige Radprofi dem "Focus". "In den Jahren war Lance einfach besser als ich. Das akzeptiere ich - damals wie heute", so Ullrich weiter.
Der selbst als Dopingsünder verurteilte Tour-Sieger von 1997 hatte bei Armstrongs Erfolgen 2000, 2001 und 2003 jeweils den zweiten Platz belegt. Ullrich gilt dadurch formal für den Fall der Aberkennung von Armstrongs Siegen als ein Anwärter auf die jeweiligen Titel, da sein Dopingvergehen erst seit 2005 nachgewiesen ist.
Die Sportrechtsexperten sind sich aber nicht einig, ob eine Weitergabe der Tour-Siege überhaupt möglich ist. Der Anwalt Michael Lehner verweist auf die achtjährige Verjährungsfrist von Dopingvergehen und betont mit Blick auf mögliche Ergebnisstreichungen: "Das ist rechtlich sehr kompliziert, weil es kein einheitliches Prozedere dafür gibt." Sportrechtsexperte Roland Krause sieht hingegen die Weitergabe der Titel als "die logische Folge".
Scharping ist gegen Nachrücker
Rudolf Scharping, Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) und ehemaliger SPD-Chef, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung": "Ich würde ihn (Armstrong, Anm. d. Redaktion) disqualifizieren, wäre aber dafür, dass als Symbol für die dopingverseuchte Zeit auch niemand als Sieger nachrückt. Es geht da ja auch um Fahrer, die selbst ins Zwielicht geraten sind."
Als einzige Instanz könnte der Weltverband UCI Armstrong die Erfolge bei der Tour de France aberkennen, allerdings hat die UCI noch keine konkrete Stellung zur Entwicklung im Fall Armstrong genommen. Fraglich ist außerdem, ob angesichts der Dopingproblematik auch andere Tour-Zweite in den Jahren von Armstrongs Siegen überhaupt zu den neuen Gewinnern ernannt werden. Nach dem Dopinggeständnis des Siegers von 1996, Bjarne Riis (Dänemark), kürte der Tour-Veranstalter ASO vor fünf Jahren keinen neuen Titelträger.
Der Weltverband UCI lehnte eine Annullierung von Riis' Titel ab, da das betreffende Dopingvergehen zum Zeitpunkt des Geständnisses im Jahr 2007 bereits verjährt war. Sollte dieses Kriterium auch bei Armstrong greifen, könnte ihm nur noch sein letzter Tour-Titel von 2005 aberkannt werden.
Sponsoren bleiben Armstrong treu
Derweil sind die Spenden für die Krebs-Stiftung von Armstrong nach deren Angaben sprunghaft angestiegen, nachdem der US-Amerikaner angekündigt hatte, sich nicht mehr gegen Dopingvorwürfe zu wehren. Geschäftsführer Doug Ulman sagte dem US-Sportsender ESPN, am Freitag seien 78.000 Dollar an Spenden eingegangen. Am Donnerstag seien es nur 3200 Dollar gewesen. Im vergangenen Jahr hatte die Stiftung mit dem Namen Livestrong 51 Millionen Dollar gesammelt. Ihr Ziel ist die Unterstützung von an Krebs erkrankten Menschen.
Die Unterstützer der Stiftung, die für ihre gelben Armreifen bekannt ist, würden die Entscheidung von Armstrong akzeptieren und nun auf ihrem Weg weitergehen wollen. Zudem kündigten gleich mehrere Sponsoren an, die Zusammenarbeit mit Armstrong fortzusetzen, darunter ein bekannter Sportartikelhersteller und ein Bierkonzern. Andere wollen die weitere Entwicklung zunächst abwarten oder äußerten sich noch nicht.
mib/dpa/sid
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- Samstag, 25.08.2012 – 12:57 Uhr
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Für Athletinnen und Athleten bestehen je nach Leistungsniveau unterschiedliche Bestimmungen zu der obligatorischen Meldepflicht. Die Ein-Stunden-Regelung verpflichtet bestimmte Athleten für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Die genaue Stunde muss jeweils am Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, darf aber innerhalb von 24 Stunden verändert und aktualisiert werden. Wird der Athlet in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, wird ein sogenannter Strike für das Kontrollversäumnis ausgesprochen. Wenn ein Sportler innerhalb von 18 Monaten drei Verwarnungen kassiert hat, muss er mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren rechnen. Strikes von verschiedenen Organisationen ( Wada , Nada sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.
Die Ein-Stunden-Regelung wird durch die Angabe von Aufenthaltsdaten zum Ende eines Quartals für jeden Tag der darauffolgenden drei Monate ergänzt. Wird ein Athlet bei einer Stichprobe nicht am angegebenen Ort angetroffen, kann ebenfalls ein Strike erteilt werden. Mannschaftssportler aus gering gefährdeten Sportarten werden in Mannschafts-Whereabouts getestet. Dafür melden die Vereine der Nada die Trainingspläne der Mannschaft.Aufgrund des seit Beginn 2009 gültigen neuen Nada-Codes werden Athleten je nach Risikobewertung der Agentur für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten: Im International Registered Testing Pool (RTP) sind rund 1400 Athleten zusammengefasst, zu denen A-Kader und A-Nationalteams der Sportarten der Gefährdungsstufe I gehören. Sie müssen nicht nur bis zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die Ein-Stunden-Regelung beachten. Im Nationalen Testpool (NTP) für Kader-Athleten der Gefährdungsstufe II und III gilt diese Regel nicht. Alle anderen Athleten werden im Allgemeinen Testpool (ATP) zusammengefasst.
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