Doping: Dominguez als Fuentes-Kundin verdächtigt
Den Verdacht gibt es schon länger, jetzt scheinen neue Beweise aufgetaucht zu sein: Spaniens Leichtathletikstar Marta Domínguez wird erneut mit Dopingvorwürfen konfrontiert. Die Weltmeisterin von 2009 soll die Dienste des Dopingarztes Eufemiano Fuentes genutzt haben.
Hamburg - Der spanische Leichtathletikstar Marta Domínguez ist in einem Pressebericht mit dem Dopingskandal um die "Operación Puerto" in Verbindung gebracht worden. Die Madrider Zeitung "El País" veröffentlichte am Sonntag Unterlagen, aus denen hervorgehen soll, dass die Weltmeisterin von 2009 im 3000-Meter-Hindernislauf im Jahr 1997 die Dienste des Dopingarztes Eufemiano Fuentes in Anspruch genommen haben soll.
Die 37-Jährige gilt als die erfolgreichste Leichtathletin der spanischen Sportgeschichte. Sie ließ den Vorwurf über einen Anwalt zurückweisen. "Marta Domínguez bestreitet, jemals eine Patientin von Eufemiano Fuentes gewesen zu sein", betonte der Rechtsanwalt José Rodríguez nach Angaben der Zeitung in einer schriftlichen Stellungnahme. "Sie bestreitet ferner, jemals verbotene Substanzen genommen oder verbotene Methoden angewandt zu haben."
Die Zeitung druckte ein Schriftstück ab, auf dem unter dem Namen und der Zulassungsnummer von Fuentes der Vermerk "Marta DGZ" steht. Laut "El País" soll dies für Marta Domínguez stehen. Der Mediziner soll nach Darstellung der Zeitung auch andere Kürzel wie "MDZ" oder "Urco" für die Läuferin verwendet haben.
Domínguez gehört als Abgeordnete der konservativen Volkspartei dem Senat (Oberhaus des spanischen Parlaments) an. Sie war Ende 2010 mit einer anderen Dopingaffäre in Verbindung gebracht und kurzzeitig festgenommen worden. Die Justiz stellte die Ermittlungen jedoch im April 2011 ein und legte den Fall zu den Akten.
aha/dpa
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- Sonntag, 17.02.2013 – 16:59 Uhr
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Für Athletinnen und Athleten bestehen je nach Leistungsniveau unterschiedliche Bestimmungen zu der obligatorischen Meldepflicht. Die Ein-Stunden-Regelung verpflichtet bestimmte Athleten für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Die genaue Stunde muss jeweils am Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, darf aber innerhalb von 24 Stunden verändert und aktualisiert werden. Wird der Athlet in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, wird ein sogenannter Strike für das Kontrollversäumnis ausgesprochen. Wenn ein Sportler innerhalb von 18 Monaten drei Verwarnungen kassiert hat, muss er mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren rechnen. Strikes von verschiedenen Organisationen ( Wada , Nada sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.
Die Ein-Stunden-Regelung wird durch die Angabe von Aufenthaltsdaten zum Ende eines Quartals für jeden Tag der darauffolgenden drei Monate ergänzt. Wird ein Athlet bei einer Stichprobe nicht am angegebenen Ort angetroffen, kann ebenfalls ein Strike erteilt werden. Mannschaftssportler aus gering gefährdeten Sportarten werden in Mannschafts-Whereabouts getestet. Dafür melden die Vereine der Nada die Trainingspläne der Mannschaft.Aufgrund des seit Beginn 2009 gültigen neuen Nada-Codes werden Athleten je nach Risikobewertung der Agentur für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten: Im International Registered Testing Pool (RTP) sind rund 1400 Athleten zusammengefasst, zu denen A-Kader und A-Nationalteams der Sportarten der Gefährdungsstufe I gehören. Sie müssen nicht nur bis zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die Ein-Stunden-Regelung beachten. Im Nationalen Testpool (NTP) für Kader-Athleten der Gefährdungsstufe II und III gilt diese Regel nicht. Alle anderen Athleten werden im Allgemeinen Testpool (ATP) zusammengefasst.
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