Dopingvorwürfe: Gericht weist Armstrong-Klage ab
Die Ermittlungen der US-amerikanischen Anti-Doping-Agentur Usada im Fall Lance Armstrong sind rechtens. Ein Gericht hat die Klage des ehemaligen Radprofis abgewiesen. Nun könnte es zu einem öffentlichen Prozess kommen.
Hamburg - Lance Armstrong ist mit seiner Klage gegen die US-amerikanische Anti-Doping-Agentur Usada gescheitert und muss nun mehr denn je einen öffentlichen Dopingprozess fürchten. Ein Gericht in seiner Heimatstadt Austin erklärte die Ermittlungen der Usada gegen den Texaner, dem jahrelanges Doping und der Handel mit illegalen Substanzen angelastet wird, am Montag für rechtens.
Nun muss der siebenmalige Tour-de-France-Sieger entscheiden, ob er eine Schiedsgerichts-Verhandlung will oder eine lebenslange Sperre der Usada akzeptiert. Im letzten Fall könnte er auch einige Tour-Siege abgesprochen bekommen und offiziell als Doper gebrandmarkt werden.
Die Usada hatte Armstrong im Juni formal des Dopings angeklagt. Armstrong hatte sich zuletzt dafür entschieden, gerichtlich gegen die Ermittlungen der Usada vorzugehen. Er bezichtigt die Agentur, das verfassungsmäßige Recht eines Athleten auf eine faire Verhandlung zu verletzen.
jar/dpa
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- Montag, 20.08.2012 – 19:03 Uhr
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Für Athletinnen und Athleten bestehen je nach Leistungsniveau unterschiedliche Bestimmungen zu der obligatorischen Meldepflicht. Die Ein-Stunden-Regelung verpflichtet bestimmte Athleten für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Die genaue Stunde muss jeweils am Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, darf aber innerhalb von 24 Stunden verändert und aktualisiert werden. Wird der Athlet in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, wird ein sogenannter Strike für das Kontrollversäumnis ausgesprochen. Wenn ein Sportler innerhalb von 18 Monaten drei Verwarnungen kassiert hat, muss er mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren rechnen. Strikes von verschiedenen Organisationen ( Wada , Nada sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.
Die Ein-Stunden-Regelung wird durch die Angabe von Aufenthaltsdaten zum Ende eines Quartals für jeden Tag der darauffolgenden drei Monate ergänzt. Wird ein Athlet bei einer Stichprobe nicht am angegebenen Ort angetroffen, kann ebenfalls ein Strike erteilt werden. Mannschaftssportler aus gering gefährdeten Sportarten werden in Mannschafts-Whereabouts getestet. Dafür melden die Vereine der Nada die Trainingspläne der Mannschaft.Aufgrund des seit Beginn 2009 gültigen neuen Nada-Codes werden Athleten je nach Risikobewertung der Agentur für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten: Im International Registered Testing Pool (RTP) sind rund 1400 Athleten zusammengefasst, zu denen A-Kader und A-Nationalteams der Sportarten der Gefährdungsstufe I gehören. Sie müssen nicht nur bis zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die Ein-Stunden-Regelung beachten. Im Nationalen Testpool (NTP) für Kader-Athleten der Gefährdungsstufe II und III gilt diese Regel nicht. Alle anderen Athleten werden im Allgemeinen Testpool (ATP) zusammengefasst.
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verbietet den Gebrauch von Epo seit langem. Seit 1983 ist es möglich, Epo synthetisch herzustellen. Entwickelt wurde es für Patienten mit schweren Nierenleiden, die an Blutarmut leiden.
Das Wachstumshormon HGH wird bei Kleinwüchsigkeit eingesetzt. HGH lässt nicht nur die Muskeln, sondern auch die Knochen wachsen, das führt zu langen Gliedmaßen, einem verformten Kopf und Riesenhänden. Zudem verändert sich die Struktur der Organe. (mit dpa)
Illegal werden Anabolika parallel zu entsprechendem Training eingenommen, um den Aufbau von Muskelmasse zu fördern – also als Dopingmittel missbraucht. Bekannte Anabolika-Präparate sind unter anderen Nandrolon, Metandienon und Stanozolol.
Viele Stimulanzien können bei regelmäßigem Konsum abhängig machen. Bei Überdosierung drohen je nach Substanz Bluthochdruck, Herzrasen, Schweißausbrüche und Übelkeit. Nach mehreren Todesfällen im Sport, die auf die Einnahme von Stimulanzien zurückzuführen waren, wurden sie 1967 auf die Dopingliste gesetzt.
Ebenso wie Amphetamine seien auch die meisten Narkotika leicht nachweisbar und würden deshalb eher selten im Spitzensport verwendet. Zudem handle es sich auch hierbei um eine "Wettkampf-Droge", die direkt beim jeweiligen Sportereignis eingenommen werden müsse. Entsprechend hoch sei die Gefahr der Entdeckung. (mit dpa)
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