Hamburg - Die gerichtliche Dauerfehde zwischen dem ehemaligen Radprofi Jan Ullrich und dem Doping-Experten Werner Franke geht in die nächste Runde. Das Landgericht Hamburg fällte am Freitag nicht wie erwartet ein Urteil, sondern vertagte die Urteilsverkündung auf den 13. August. Bei der rund 30-minütigen Verhandlung wurde lediglich vereinbart, dass Ullrichs ehemaliger persönlicher Berater und sportlicher Leiter Rudy Pevenage nicht mehr als Zeuge vernommen werden soll. Ullrich hatte Franke wegen angeblicher Falschaussage verklagt.
Neu sei nach Meinung von Frankes Rechtsanwalt Michael Lehner jedoch, dass Ullrich, der selbst nicht vor Gericht erschienen war, durch seinen Anwalt erstmals das Blutdoping nicht bestritten habe. "Er ist dem Vorwurf des Blutdopings nicht entgegengetreten", sagte Lehner nach der Verhandlung.
Franke, Heidelberger Professor für Zell- und Molekularbiologie, hatte dem Tour-de-France-Sieger von 1997 in einem Fernsehinterview im Sommer 2006 anhand von Dokumenten vorgehalten, dem spanischen Arzt Eufemiano Fuentes mindestens 35.000 Euro für den Erwerb von Dopingmitteln gezahlt zu haben. Ullrich hatte dies eidesstattlich abgestritten und ließ Franke im September 2006 per Einstweiliger Verfügung vom Oberlandesgericht Hamburg die Behauptung untersagen, er habe das Geld für Dopingmittel an Fuentes überwiesen.
Die dem Gericht vorliegende Faktenlage zu Ullrichs möglichen Dopingvergehen scheint eindeutig. Im Oktober 2009 hatte das Magazin SPIEGEL aus einem umfassenden Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zitiert: "Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte Ullrich das Dopingsystem des spanischen Arztes Dr. Fuentes nutzte, um sich vertragswidrig mit leistungssteigernden Mitteln und Methoden auf seine Wettkämpfe vorzubereiten", heißt es in der BKA-Akte zu dem deutschen Rad-Star.
Ullrich, der als bisher einziger Deutscher 1997 die Tour de France gewann, war 2006 vom T-Mobile-Team unmittelbar vor dem Start von der Frankreich-Rundfahrt ausgeschlossen worden. Hintergrund war die Affäre um den mutmaßlichen spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes. Ein Verfahren in Deutschland war gegen Ullrich, der Doping stets bestritten hat, im März 2008 gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro eingestellt worden.
Katrin Krabbe sagt als Zeugin aus
Für Franke war es ein Gerichtsmarathon am Freitag: So verhandelte das Hamburger Landgericht zudem eine Klage des früheren Sprintstars Grit Breuer gegen den Wissenschaftler. Dabei wies die ehemalige DDR-Sprinterin Katrin Zimmermann, die unter ihrem Mädchennamen Krabbe Gold bei der WM 1991 über 100 und 200 Meter gewonnen hatte, jegliche Vorwürfe über Dopingpraktiken in den 80er Jahren in der DDR zurück. Daran könne sie sich nicht erinnern, sagte die 40-Jährige als Zeugin aus. Sie habe nicht mitbekommen, dass in ihrer Trainingsgruppe das Präparat Oral-Turinabol verteilt worden sei. "Ich habe von solchen Praktiken erst nach der Wende gehört", sagte die Weltsportlerin von 1991.
Der Professor für Zell- und Molekularbiologie hatte dem Ex-Trainer der einstigen Top-Sprinterinnen und Breuers jetzigem Lebenspartner, Thomas Springstein, vorgeworfen, junge Mädchen mit Dopingmitteln vermännlicht zu haben. Grundlage für Frankes Aussagen war eine Vernehmung der einstigen Hürden-Sprinterin Frauke Tuttas durch die Berliner Staatsanwaltschaft im November 1997. Gegen diese Anwürfe war Breuer vor Gericht gezogen.
Tuttas hatte zu Protokoll gegeben, Springstein habe sie und ihre Trainingskolleginnen zu DDR-Zeiten mit Oral-Turinabol gedopt. Zu dem Zeitpunkt sei die damals 16-Jährige mit den späteren Weltmeisterinnen Zimmermann und Breuer gemeinsam in einer Trainingsgruppe gewesen. Allerdings habe Tuttas nie persönlich gesehen, dass den anderen Mädchen Oral-Turinabol verabreicht oder ausgegeben worden wäre.
Breuer, die auf Frankes Vorwürfe mit einem Verfahren gegen den 70- Jährigen reagiert hatte, sagte am Freitag, sie habe nicht mit der zwei Jahre älteren Zimmermann gemeinsam in einer Gruppe trainiert. Beide Sportlerinnen betonten, dass sie mit diesem Teil ihres Lebens abgeschlossen hätten.
aha/dpa
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