Erfurter Blutdoping-Affäre: Wada prüft Urteile des Sportschiedsgerichts
Die Wada traut dem Deutschen Sportschiedsgericht offenbar nicht: Sie will alle Urteile, die die nationale Institution im Fall der Erfurter Blutdoping-Affäre gefällt hat, noch einmal überprüfen. Auch Einsprüche beim Internationalen Sportgerichtshof schließt sie nicht aus.
Hamburg - Die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) will in der Erfurter Blutdoping-Affäre sämtliche Urteile überprüfen, die durch das Deutsche Sportschiedsgericht (Dis) getroffen worden sind. Sollte die Wada zu neuen Erkenntnissen und Ergebnissen kommen, werde man auch den Internationalen Sportgerichtshof Cas in Lausanne einschalten. Das erklärte Wada-Generaldirektor David Howman im Deutschlandfunk.
"Hier haben wir die besondere Situation, dass auch die Fälle der Sportler noch abgeschlossen werden müssen, in denen es um den Gebrauch der verbotenen Methode durch Sportler vor 2011 geht. Sobald das der Fall ist, werden wir schauen, ob die Fälle den Regeln entsprechend in Deutschland behandelt wurden", sagte Howman. Sollte sich ein Einspruch beim Cas lohnen, werde man auch diesen Schritt in Betracht ziehen.
Bisher hat die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) drei Fälle in der Causa Erfurt vor das Dis gebracht. Zuletzt wurde Anfang September das Verfahren gegen Radsportler Jakob Steigmiller beendet. Demnach habe zwar ein objektiver Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorgelegen, allerdings sei im konkreten Fall kein Verschulden des Athleten zu erkennen. Bereits im Juni war im Fall der Eisschnellläuferin Judith Hesse so entschieden worden.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte am Dienstag Sportlern davon abgeraten, sich vom Erfurter Mediziner Andreas Franke behandeln zu lassen, der am Olympiastützpunkt Thüringen im Zentrum der Doping-Affäre stand. Nach seiner Sitzung hatte das DOSB-Präsidium dem Erfurter Olympiastützpunkt empfohlen, den dort suspendierten Mediziner nicht vor Jahresende 2020 erneut zu beschäftigen.
psk/sid
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- Freitag, 21.09.2012 – 15:47 Uhr
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Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verbietet den Gebrauch von Epo seit langem. Seit 1983 ist es möglich, Epo synthetisch herzustellen. Entwickelt wurde es für Patienten mit schweren Nierenleiden, die an Blutarmut leiden.
Das Wachstumshormon HGH wird bei Kleinwüchsigkeit eingesetzt. HGH lässt nicht nur die Muskeln, sondern auch die Knochen wachsen, das führt zu langen Gliedmaßen, einem verformten Kopf und Riesenhänden. Zudem verändert sich die Struktur der Organe. (mit dpa)
Illegal werden Anabolika parallel zu entsprechendem Training eingenommen, um den Aufbau von Muskelmasse zu fördern – also als Dopingmittel missbraucht. Bekannte Anabolika-Präparate sind unter anderen Nandrolon, Metandienon und Stanozolol.
Viele Stimulanzien können bei regelmäßigem Konsum abhängig machen. Bei Überdosierung drohen je nach Substanz Bluthochdruck, Herzrasen, Schweißausbrüche und Übelkeit. Nach mehreren Todesfällen im Sport, die auf die Einnahme von Stimulanzien zurückzuführen waren, wurden sie 1967 auf die Dopingliste gesetzt.
Ebenso wie Amphetamine seien auch die meisten Narkotika leicht nachweisbar und würden deshalb eher selten im Spitzensport verwendet. Zudem handle es sich auch hierbei um eine "Wettkampf-Droge", die direkt beim jeweiligen Sportereignis eingenommen werden müsse. Entsprechend hoch sei die Gefahr der Entdeckung. (mit dpa)
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