Hamburg - Der Kieler Handball-Prozess gegen Uwe Schwenker und Zvonimir Serdarusic findet nach Medieninformationen eine Fortsetzung. Nach Informationen des Nachrichtensenders "NDR Info" und der "Kieler Nachrichten" hat die Kieler Staatsanwaltschaft Zweifel an der Urteilsbegründung des Landgerichts. Deshalb soll am Freitag Revision eingelegt wird.
Knackpunkt bei der Prüfung des Urteils durch den Oberstaatsanwalt Axel Goos soll die Beweiswürdigung des Landgerichts sein. Auf Anfrage der "Kieler Nachrichten" lehnte Schwenkers Anwalt Michael Gubitz eine Stellungnahme ab.
Das Kieler Gericht hatte die beiden Angeklagten Ende Januar freigesprochen, wenn auch mit Zweifeln an ihrer Unschuld. Der ehemalige Manager Schwenker und der frühere Trainer Serdarusic mussten sich wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr und wegen Betrugs verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, beim Champions- League-Erfolg 2007 die Schiedsrichter manipuliert zu haben.
"Das kommt für mich einem sportlichen Berufsverbot gleich"
Die Prozess-Unterlagen werden jetzt an den Bundesgerichtshof (BGH) weitergeleitet. Dort überprüft ein Strafsenat den Richterspruch ausschließlich auf mögliche Rechtsfehler. Eine solche Prüfung dauert üblicherweise drei bis sechs Monate. Zu einer Wiederholung des Prozesses kommt es allerdings nur, sollte der BGH Fehler entdecken. Ansonsten würde der Bundesgerichtshof die Freisprüche für Schwenker und Serdarusic bestätigen, und das Urteil wäre rechtskräftig.
"Das kommt für mich einem sportlichen Berufsverbot gleich", sagte Schwenker den "Kieler Nachrichten". Für den Manager wäre eine mögliche Neuauflage des Prozesses ein schwerer Schlag. "Ich stand in Kontakt mit drei Bundesligisten. Mit zwei Vereinen waren die Gespräche schon sehr konkret, aber immer nur für den Fall, dass die Geschichte für mich positiv zu Ende geht", sagte der 53-Jährige.
Nun muss der Bundesgerichtshof in Leipzig entscheiden, ob der Fall neu aufgerollt oder die Revision verworfen wird.
leh/dpa
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