Von Peter Ahrens
Er hat sich verschanzt. Jahrelang. Hinter seinen Staranwälten. Hinter einer Attitüde von Arroganz und vermeintlicher Gleichgültigkeit. Wie einer, dem all die Dopingvorwürfe nichts anhaben können.
Und plötzlich bricht die Fassade. Jetzt redet Lance Armstrong, gesteht jahrelanges Doping. Warum eigentlich? Was erhofft sich der Mann, der einmal siebenfacher Tour-de-France-Sieger war, von seinem TV-Auftritt bei Oprah Winfrey (Freitag, 3 Uhr deutscher Zeit bei Sky)? Welche Folgen erwarten ihn nach seinem Geständnis? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Armstrongs Dopingbeichte.
Ja. Ein Geständnis könnte allerdings dazu führen, dass die bislang lebenslang ausgesprochene Sperre deutlich verkürzt wird. Armstrongs Landsmann und früherer Teamkollege Tyler Hamilton, der auch zunächst auf Lebenszeit gesperrt worden war, bekam nach seinem Geständnis einen Strafnachlass auf nunmehr acht Jahre. Armstrong soll sich bereits mit dem Generaldirektor der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada, David Howman, und dem Chef der entsprechenden US-Behörde, Travis Tygart, getroffen haben, um über Einzelheiten eines möglichen Deals zu sprechen. Beide Seiten haben Meldungen über ein solches Treffen bisher nicht kommentiert. Aber auch nicht dementiert.
Howman forderte lediglich, Armstrong müsse ein volles Geständnis unter Eid ablegen. Nur wenn er alles offenlege, könne seine lebenslange Sperre überprüft werden, sagte Wada-Chef.
Nimmt man Hamiltons Bestrafung als Maßstab, wäre der heute 41-jährige Armstrong bei Ablauf seiner Sperre allerdings 50 Jahre alt. Die Fortführung einer sportlichen Karriere, ob als Radsportler oder als Triathlet, wäre dann nur noch schwer vorstellbar.
Ja. In Haft wäre Armstrong wohl nur dann gekommen, wenn er im Rahmen der Usada-Ermittlungen oder vor der Grand Jury unter Eid wissentlich falsch ausgesagt hätte. Durch sein Geständnis ist diese Möglichkeit erst einmal passé. Der Texaner hat im Jahr 2006 zwar schon einmal im Verfahren gegen den italienischen Dopingarzt Michele Ferrari ausgesagt, kein Kunde von ihm gewesen zu sein. Das Gegenteil nachzuweisen, ist aber schwierig. Auch im langjährigen Rechtsstreit mit dem Versicherer SCA geht es um eine eidliche Aussage Armstrongs. Hier könnten Verjährungsfristen greifen.
Ja. Mehrere Schadensersatzklagen sind bereits anhängig. Andere dürften dazukommen. Die "Sunday Times" will 1,2 Millionen Euro von Armstrong zurückfordern, nachdem der Ex-Radstar die Zeitung wegen vermeintlicher Verleumdung verklagt hatte. Das Blatt hatte früh über Dopingvorwürfe berichtet und Armstrong damit erbost.
Die Rückzahlung seiner Siegprämien aus den Tour-de-France-Gewinnen steht definitiv an: Dabei handelt es sich um mehr als drei Millionen Euro.
Ein anderer kostspieliger Rechtsstreit dagegen gilt als eventuell verjährt. Bei der Auseinandersetzung mit der Versicherungsgesellschaft SCA geht es um fast zehn Millionen Euro. Es heißt, Armstrong habe seine öffentliche Dopingbeichte auch deshalb auf den jetzigen Zeitpunkt terminiert, weil seine Rechtsberater ihm signalisiert hätten, dass SCA keine Ansprüche ihm gegenüber mehr geltend machen könne.
Die Möglichkeit, dass Armstrong als Kronzeuge im Anti-Doping-Kampf auftreten könnte - so absurd sich das anhören mag -, ist eine Option in seiner Geständnisstrategie. Damit könnte er finanzielle Schadensersatzforderungen möglicherweise drücken.
Nein. Das ist ausgeschlossen. Die sieben Tour-de-France-Siege sind ihm endgültig aberkannt.
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