Doping-Affäre: Weltverband nimmt Armstrong alle Tour-de-France-Titel
Der Radsport-Weltverband UCI erkennt Lance Armstrong alle sieben Tour-de-France-Titel ab. Das gab die Organisation bekannt, nachdem sie den Bericht der US-Antidoping-Agentur Usada ausgewertet hat. Über weitere Sanktionen und die mögliche Neuvergabe der Titel soll noch entschieden werden.
Hamburg - Die Entscheidung über das Schicksal von Lance Armstrong ist gefallen: Der Radsport-Weltverband UCI erkennt dem ehemaligen Radstar alle sieben Tour-de-France-Titel ab. Zudem sperrte der Verband den US-Amerikaner lebenslang. Das verkündete Verbandspräsident Pat McQuaid auf einer Pressekonferenz in Genf. "Lance Armstrong hat keinen Platz im Radsport. So etwas darf nie wieder passieren", sagte McQuaid.
Über weitere konkrete Sanktionen wie die Rückgabe von Preisgeldern will die UCI in einer Sondersitzung am kommenden Freitag verhandeln. Dann soll auch darüber beraten werden, ob die sieben Titel neu vergeben werden. Die unter Dopingverdacht stehenden Deutschen Jan Ullrich und Andreas Klöden könnten von einer Neuvergabe profitieren.
"Der Radsport hat eine Zukunft", so der umstrittene McQuaid, der persönliche Konsequenzen ablehnte: "Ich werde nicht als UCI-Präsident zurücktreten." Auch der Verband war heftig in die Kritik geraten. So wurde angedeutet, dass die UCI eine positive Dopingprobe Armstrongs verschleiert haben soll.
"Natürlich kann man in der Rückschau immer sagen, man hätte mehr tun können", sagte der UCI-Präsident. "Aber man kann nur so viel tun, wie das System, das in Kraft ist, zulässt. Es tut mir leid, dass wir nicht jeden verdammten Sünder erwischen konnten." Der gefallene Rad-Held Armstrong habe es verdient, vergessen zu werden.
Grundlage für das Urteil war der Bericht der US-Antidoping-Agentur Usada zur Causa Armstrong. Darin hatte die Usada die Dopingpraktiken Armstrongs detailliert aufgelistet. So sollen der US-Amerikaner und einige seiner ehemaligen Teamkollegen unter anderem Dopingmittel eingenommen und damit gehandelt haben. Nach Erhalt des Berichts hatte die UCI bis Ende Oktober Zeit, die Unterlagen zu prüfen und über die Aberkennung von Armstrongs Erfolgen bei der Frankreich-Rundfahrt und über weitere Sanktionen zu entscheiden. "Was ich im Usada-Bericht gelesen habe, macht mich krank", sagte McQuaid.
Bereits Ende August hatte die Usada eine lebenslange Sperre für Armstrong ausgesprochen und beantragt, dass alle Ergebnisse des Texaners seit dem 1. August 1998 inklusive seiner sieben Tour-Siege gestrichen werden sollen. Die Tour-Organisatoren der Aso hatten damals bekanntgegeben, dass die Siege bei der Frankreich-Rundfahrt (1999 bis 2005) im Fall der Aberkennung nicht neu vergeben würden. Armstrong bestreitet die Vorwürfe.
Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) begrüßte das UCI-Urteil. "Entscheidend ist, dass ein verseuchtes Jahrzehnt aufgearbeitet und endlich abgeschlossen wird", sagte BDR-Präsident Rudolf Scharping.
Der US-Amerikaner war wegen der massiven Anschuldigungen zuletzt bereits von seinen wichtigsten Sponsoren - darunter Nike - fallen gelassen worden. Außerdem trat er als Vorsitzender seiner Krebsstiftung Livestrong zurück.
psk/max/dpa/sid
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Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verbietet den Gebrauch von Epo seit langem. Seit 1983 ist es möglich, Epo synthetisch herzustellen. Entwickelt wurde es für Patienten mit schweren Nierenleiden, die an Blutarmut leiden.
Das Wachstumshormon HGH wird bei Kleinwüchsigkeit eingesetzt. HGH lässt nicht nur die Muskeln, sondern auch die Knochen wachsen, das führt zu langen Gliedmaßen, einem verformten Kopf und Riesenhänden. Zudem verändert sich die Struktur der Organe. (mit dpa)
Illegal werden Anabolika parallel zu entsprechendem Training eingenommen, um den Aufbau von Muskelmasse zu fördern – also als Dopingmittel missbraucht. Bekannte Anabolika-Präparate sind unter anderen Nandrolon, Metandienon und Stanozolol.
Viele Stimulanzien können bei regelmäßigem Konsum abhängig machen. Bei Überdosierung drohen je nach Substanz Bluthochdruck, Herzrasen, Schweißausbrüche und Übelkeit. Nach mehreren Todesfällen im Sport, die auf die Einnahme von Stimulanzien zurückzuführen waren, wurden sie 1967 auf die Dopingliste gesetzt.
Ebenso wie Amphetamine seien auch die meisten Narkotika leicht nachweisbar und würden deshalb eher selten im Spitzensport verwendet. Zudem handle es sich auch hierbei um eine "Wettkampf-Droge", die direkt beim jeweiligen Sportereignis eingenommen werden müsse. Entsprechend hoch sei die Gefahr der Entdeckung. (mit dpa)
Für Athletinnen und Athleten bestehen je nach Leistungsniveau unterschiedliche Bestimmungen zu der obligatorischen Meldepflicht. Die Ein-Stunden-Regelung verpflichtet bestimmte Athleten für jeden Tag eine Stunde zu benennen, in der sie für eine mögliche Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Die genaue Stunde muss jeweils am Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, darf aber innerhalb von 24 Stunden verändert und aktualisiert werden. Wird der Athlet in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, wird ein sogenannter Strike für das Kontrollversäumnis ausgesprochen. Wenn ein Sportler innerhalb von 18 Monaten drei Verwarnungen kassiert hat, muss er mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren rechnen. Strikes von verschiedenen Organisationen ( Wada , Nada sowie zuständigem internationalem Verband) werden addiert.
Die Ein-Stunden-Regelung wird durch die Angabe von Aufenthaltsdaten zum Ende eines Quartals für jeden Tag der darauffolgenden drei Monate ergänzt. Wird ein Athlet bei einer Stichprobe nicht am angegebenen Ort angetroffen, kann ebenfalls ein Strike erteilt werden. Mannschaftssportler aus gering gefährdeten Sportarten werden in Mannschafts-Whereabouts getestet. Dafür melden die Vereine der Nada die Trainingspläne der Mannschaft.Aufgrund des seit Beginn 2009 gültigen neuen Nada-Codes werden Athleten je nach Risikobewertung der Agentur für Doping in drei unterschiedliche Testpools eingeordnet und unterliegen verschiedenen Meldepflichten: Im International Registered Testing Pool (RTP) sind rund 1400 Athleten zusammengefasst, zu denen A-Kader und A-Nationalteams der Sportarten der Gefährdungsstufe I gehören. Sie müssen nicht nur bis zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit für ein Quartal machen, sondern auch die Ein-Stunden-Regelung beachten. Im Nationalen Testpool (NTP) für Kader-Athleten der Gefährdungsstufe II und III gilt diese Regel nicht. Alle anderen Athleten werden im Allgemeinen Testpool (ATP) zusammengefasst.
| Rekordsieger der Tour de France | |||
| Sieger | Land | Titel | Zeitraum |
| Lance Armstrong | USA | 7* | 1999-2005 |
| Miguel Indurain | Spanien | 5 | 1991-1995 |
| Bernard Hinault | Frankreich | 5 | 1978-1985 |
| Eddy Merckx | Belgien | 5 | 1969-1974 |
| Jacques Anquetil | Frankreich | 5 | 1957-1964 |
| Greg LeMond | USA | 3 | 1986-1990 |
| Louison Bobet | Frankreich | 3 | 1953-1955 |
| Philippe Thys | Belgien | 3 | 1913-1920 |
| *alle Titel wegen Dopings aberkannt | |||
| Die Tour-Zweiten hinter Armstrong | |
| Jahr | Zweitplatzierter (Land) |
| 2005 | Ivan Basso (Italien) |
| 2004 | Andreas Klöden (Deutschland) |
| 2003 | Jan Ullrich (Deutschland) |
| 2002 | Joseba Beloki (Spanien) |
| 2001 | Jan Ullrich (Deutschland) |
| 2000 | Jan Ullrich (Deutschland) |
| 1999 | Alex Zülle (Schweiz) |
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