Hamburg - Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat einen lebenslangen Olympia-Ausschluss von Dopingbetrügern für nicht zulässig erklärt. So lautet das am Montag veröffentlichte Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Nationalen Olympischen Komitee Großbritanniens (Boa) und der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada). Der lebenslange, im Boa-Regelwerk vorgesehene Bann sei nicht mit dem Wada-Kodex vereinbar, hieß es in einer Mitteilung. Die Entscheidung war bereits am Sonntag angedeutet worden.
Damit dürfen frühere, mit dem lebenslangen Olympia-Ausschluss bestrafte Dopingsünder wie der Leichtathlet Dwain Chambers und der Radprofi David Millar an den Olympischen Sommerspielen in London teilnehmen.
Die Wada hatte den Olympia-Ausschluss auf Lebenszeit angefochten, weil er gegen ihren Code verstoße. Als einziges Nationales Olympisches Komitee der Welt verhängte das Boa lebenslange Olympia-Sperren gegen Dopingbetrüger. Die Regel war 1992 eingeführt worden.
Das Cas hatte im vergangenen Jahr bereits die sogenannte Osaka-Regel des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) für ungültig erklärt, nach der Dopingsünder automatisch von den nächsten Olympischen Spielen ausgeschlossen waren. Auch diese Regel stand im Widerspruch zum Wada-Kodex.
leh/dpa/Reuters
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